Wo kann ich wählen?
Wer sich aktiv an der Kommunalpolitik beteiligen will und seine Stimme bei der Kommunalwahl 2024 in Tettnang abgeben will, hat zwei Möglichkeiten dies zu tun. Er kann im Wahllokal wählen oder seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Geht es um die Frage, wo man wählen kann, fängt im Grunde genommen alles mit der Wahlbenachrichtigung an. Diese wird allen Wahlberechtigten in Tettnang bis spätestens drei Wochen vor der Kommunalwahl mit der Post an ihre Wohnadresse geschickt.
Was ist die Wahlbenachrichtigung?
Mit der Wahlbenachrichtigung informiert die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei der Kommunalwahl 2024 am 9. Juni ihre Stimme abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie das tun können. Es ist sowohl die Adresse des Wahllokals darauf vermerkt als auch die Uhrzeit, in der Sie dort ihre Stimme abgeben können. Die Wahllokale in Tettnang haben am Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Mit der Wahlbenachrichtigung bekommen Sie auch die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl, die Ortschaftsratswahl und die Kreistagswahl zugeschickt. Zuhause können Sie sich die Stimmzettel und die darauf gelisteten Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen durchschauen und in Ruhe überlegen, welchen Personen Sie Ihre Stimmen geben möchten. Sie können den Stimmzettel auch gleich zuhause ausfüllen. Dann entscheiden Sie: Wollen Sie im Wahllokal wählen oder Ihre Stimme lieber per Briefwahl abgeben.
Wie wähle ich richtig? Informationen, wie Sie die Stimmzettel richtig ausfüllen, finden Sie in Ausgabe 18 der StadTTnachrichten oder auf der Webseite der Stadt Tettnang unter www.tettnang.de/wahlleitfaden.
Wählen im Wahllokal
Wollen Sie im Wahllokal wählen, gehen Sie am Wahltag in das Wahllokal, dessen Adresse auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt ist. Dorthin mitbringen müssen Sie: Ihren Reisepass oder Personalausweis. Gut ist es auch, die Wahlbenachrichtigung dabeizuhaben. Ins Wahllokal können Sie auch den bereits ausgefüllten Stimmzettel mitnehmen.
Im Wahllokal erhalten Sie je einen Stimmzettelumschlag pro Wahl, in die Sie dann in der Wahlkabine die entsprechenden, ausgefüllten Stimmzettel stecken. In den roten Umschlag kommen die roten Stimmzettel der Gemeinderatswahl, in den grünen Umschlag die grünen Stimmzettel für die Kreistagswahl und in den braunen Umschlag die braunen Stimmzettel der Ortschaftsratswahl.
ACHTUNG: Keine Sorge, wenn Sie beim Ausfüllen der Stimmzettel zuhause einen Fehler machen oder die Stimmzettel am Wahltag nicht mehr finden. Sie bekommen in diesen Fällen im Wahllokal einen neuen Stimmzettel und können ihn dort in der Wahlkabine ausfüllen.
Ist das erledigt, zeigen Sie am Tisch des Wahlvorstandes Ihr Ausweisdokument und werfen im Anschluss die Stimmzettelumschläge in die jeweilige Wahlurne.
Wollen Sie am Wahltag in einem anderen Wahllokal wählen als dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt ist, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Siehe "Wählen per Briefwahl".
Wählen per Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag unterwegs sein und nicht die Möglichkeit haben, ins Wahllokal zu gehen, oder schlicht keine Lust darauf haben, wollen aber trotzdem Ihre Stimme abgeben, ist die Briefwahl die richtige Entscheidung für Sie.
Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein müssen Sie allerdings rechtzeitig bei der Stadtverwaltung beantragen. Für die Beantragung gibt es mehrere Möglichkeiten:
Schriftlich
- Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post bekommen haben, aus. Den Antrag können Sie direkt an der Infotheke im Rathaus Tettnang abgeben. Sie können den Briefwahlantrag aber auch per Post oder eingescannt per Mail (buergerbuero@tettnang.de) bis spätestens 4. Juni 2024, 12.00 Uhr, an die Stadtverwaltung schicken. ACHTUNG: Schicken Sie den Antrag per Post, muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein!
- Sie beantragen die Briefwahlunterlagen per Mail (buergerbuero@tettnang.de). Dabei müssen Sie unbedingt Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum angeben. Hilfreich ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, wenn Sie auch die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkte Nummer hinzufügen, unter der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Online
Sie können die Briefwahl auch online beantragen. Das kann über die Homepage der Stadt Tettnang unter www.tettnang.de/wahlscheinantrag erfolgen. Sie können aber auch mit Ihrem Handy den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen und werden dann direkt auf das entsprechende Antragsformular weitergeleitet. Für die Online-Beantragung brauchen Sie unbedingt die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Frist für Online-Anträge endet ebenfalls am 4. Juni 2024, 12.00 Uhr.
Persönlich
Briefwahlanträge können persönlich im Bürgerbüro im Rathaus Tettnang beantragt werden. Im Bürgerbüro gibt es auch eine Wahlkabine. Das heißt, Sie können die Stimmzettel gleich im Anschluss an die Beantragung vor Ort ausfüllen, in die vorgesehenen Kuverts stecken und in eine bereitstehende Wahlurne werfen. Die letzte Gelegenheit, Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen, haben Sie am Freitag, den 7. Juni 2024, um 18.00 Uhr.
ACHTUNG: Einen Briefwahlantrag kann jede und jeder Wahlberechtigte nur selbst stellen. Sollten Sie den Antrag für eine Person stellen wollen, die das nicht kann, oder die Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen wollen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. Diese weist nach, dass Sie dazu berechtigt sind, diese Amtsgeschäfte für die betreffende Person zu erledigen.
Das beinhalten die Briefwahlunterlagen
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie noch einmal sämtliche Stimmzettel, für die Sie stimmberechtigt sind (Gemeinderats-, Kreistagswahl und nur bei Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile der Ortschaftsratswahl). Da am 9. Juni auch die Europawahl stattfindet, sind auch die Unterlagen für diese Wahl inkludiert. Der Versand ist aber erst möglich, wenn alle Stimmzettel vorliegen. Das kann bis Mitte Mai dauern. Sollten Sie allerdings bis Ende Mai die Briefwahlunterlagen nicht bekommen haben, melden Sie sich gerne telefonisch im Rathaus unter der Telefonnummer 07542/510-151 oder 152 oder 153.
Die Briefwahlunterlagen beinhalten also je nach Stimmberechtigung maximal:
- Den Wahlschein für die Kommunalwahl
- Den Stimmzettel und einen Umschlag für die Gemeinderatswahl in rot
- Den Stimmzettel und einen Umschlag für die Kreistagswahl in grün
- Bei Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile: Den Stimmzettel und einen Umschlag für die Ortschaftsratswahl in braun
- Den Wahlbrief für die Kommunalwahl. Das ist ein großer gelber Umschlag, in den Sie alle Umschläge der Kommunalwahl mit den ausgefüllten Stimmzetteln legen.
- Den Wahlschein für die Europawahl
- Den Stimmzettel und einen Umschlag für die Europawahl in weiß
- Den Wahlbrief für die Europawahl. Das ist ein roter Umschlag, in den der Umschlag für die Europawahl kommt. In diesen Umschlag haben Sie zuvor den ausgefüllten Stimmzettel für die EU-Wahl gegeben.
ACHTUNG: Vergessen Sie bei den Briefwahlunterlagen nicht, die eidesstattliche Versicherung mit Ihrer Unterschrift zu geben!
Frist für die Briefwahl
Damit Ihre Stimme mitgezählt werden kann, müssen Ihre Briefwahlunterlagen bis 9. Juni 2024, 18.00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Falls Sie Ihre Unterlagen per Post schicken wollen, planen Sie die Dauer des Postwegs mit ein! Am Eingang des Rathauses wurde eigens für die Wahl ein Briefkasten aufgestellt. In diesen können Sie die Wahlunterlagen ebenfalls werfen.