Wie wähle ich richtig?
Die Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist nicht die einfachste Wahl, in Deutschland gilt das zugrunde liegende Wahlrecht als eines der kompliziertesten. Damit Ihre Stimme gültig ist, erklären wir Ihnen hier, was Sie beachten müssen.
Wahlbenachrichtigung kommt per Post
Rechtzeitig vor der Wahl werden allen Wahlberechtigten in Tettnang die Wahlbenachrichtigung und die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl, die Ortschaftsratswahl und die Kreistagswahl zugeschickt. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, für welche Wahl Sie am 9. Juni 2024 Ihre Stimmen abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal zu welcher Uhrzeit Sie das tun können. Für den Fall, dass Sie an diesem Tag schon etwas anderes vorhaben, können Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen. Die entsprechende Information entnehmen Sie der Wahlbenachrichtigung.
Vier Stimmzettel für den 9. Juni 2024
Folgende Stimmzettel werden jeder und jedem Wahlberechtigten für den Wahltag, 9. Juni 2024, nachhause geschickt:
- Gemeinderatswahl
- Ortschaftsratswahl (nur für Bürgerinnen und Bürger aus den Ortschaften)
- Kreistagswahl
Die Stimmzettel für die Europawahl, die ebenfalls am 9. Juni stattfindet, erhalten Sie nur nachhause geschickt, wenn Sie Briefwahl beantragen. Ansonsten bekommen Sie diese im Wahllokal. Genauere Informationen zur Europawahl erhalten Sie hier.
Zuhause können Sie sich die Stimmzettel und die darauf gelisteten Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen durchschauen und in Ruhe überlegen, welchen Personen Sie Ihre Stimmen geben möchten. Sie können den Stimmzettel auch gleich zuhause ausfüllen. Dann entscheiden Sie: Wollen Sie in Ihrem Wahllokal wählen oder lieber per Briefwahl. Fällt Ihre Entscheidung auf die Briefwahl, müssen Sie einen Antrag an die Stadtverwaltung stellen. Dies ist auch online möglich. Möchten Sie im Wahllokal wählen, bringen Sie den Stimmzettel am Wahltag ins Wahllokal und geben ihn dort ab. Sie können den Stimmzettel auch bereits bequem zuhause ausfüllen.
ACHTUNG: Keine Sorge, wenn Sie beim Ausfüllen der Stimmzettel zuhause einen Fehler machen oder die Stimmzettel am Wahltag nicht mehr finden. Sie bekommen in diesen Fällen im Wahllokal einen neuen Stimmzettel und können ihn direkt vor Ort ausfüllen.
Wie füllen ich den Stimmzettel korrekt aus?
Ein Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg erklärt anschaulich, wie Sie sichergehen können, dass Ihre Wahlstimme auch zählt:
Für alle drei Kommunalwahlen (Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl, Kreistagswahl) gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe:
- Wollen Sie all Ihre Stimmen einer Partei geben, dann haben Sie die Möglichkeit nur den einen Stimmzettel dieser Partei unverändert abzugeben. Sie müssen dann auch nicht unbedingt die einzelnen Kandidierenden ankreuzen. Damit erhalten so viele Kandidaten und Kandidatinnen in der Reihenfolge von oben je eine Stimme, bis die max. Stimmenanzahl, die Sie vergeben dürfen erreicht ist. Bei der Gemeinderatswahl in Tettnang sind das 26 Stimmen. Den betreffenden Stimmzettel können Sie in diesem Fall einfach vom Stimmzettelblock abtrennen. ACHTUNG: Den Stimmzettel selbst dürfen Sie nicht verkürzen oder in der Mitte abreißen!
- Wollen Sie Ihre Stimmen unterschiedlichen Kandidatinnen und Kandidaten geben, ist das ebenfalls möglich. Sie können dann je Kandidatin bzw. Kandidat zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben. Man nennt diesen Vorgang Kumulieren, das bedeutet umgangssprachlich „anhäufen“.
Zusätzlich ist es möglich, die maximale Stimmanzahl auf Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Listen zu verteilen. Diesen Vorgang nennt man panaschieren, was soviel wie „mischen“ bedeutet. Panaschieren können Sie auf zwei Arten:
- Sie wählen Ihre favorisierten Kandidatinnen und Kandidaten auf den unterschiedlichen Listen aus und kreuzen sie an oder geben ihnen eine bis maximal drei Stimmen, indem sie die entsprechende Zahl in das vorgesehene Feld hinter dem Namen schreiben.
- Sie nehmen eine Liste, verteilen dort einen Teil Ihrer Stimmen und notieren in den freien Zeilen die Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen, denen Sie ebenfalls Stimmen geben wollen. Auch hier kreuzen sie die Kandidaten an oder geben Ihnen eine bis maximal drei Stimmen.
Wie viele Stimmen darf ich vergeben?
Gemeinderatswahl
Bei der Gemeinderatswahl dürfen maximal 26 Stimmen abgegeben werden. Das entspricht der Zahl der Sitze, die für den Gemeinderat vergeben werden können. Konkret entfallen 18 Sitze auf die Kernstadt Tettnang (inklusive Bürgermoos), drei auf die Ortsteile Tannau und Langnau sowie zwei auf die Ortschaft Kau. Das bedeutet auch: Sie dürfen für die Kernstadt maximal 18 Kandidierenden Ihre Stimme geben, in Tannau und Langnau maximal drei Personen, in Kau maximal zwei.
Ortschaftsratswahl
Eine Ortschaftsratswahl findet in Tettnang in den Ortsteilen Tannau, Langnau und Kau statt. In Tannau und Langnau können Wahlberechtigte insgesamt maximal elf Stimmen vergeben, pro Kandidat bzw. Kandidatin maximal drei. In Kau beträgt die maximale Stimmanzahl neun, pro Kandidatin oder Kandidat dürfen ebenfalls maximal drei Stimmen vergeben werden.
Kreistagswahl
Bei der Kreistagswahl dürfen Stimmberechtigte aus Tettnang insgesamt neun Stimmen vergeben, pro Kandidatin oder Kandidat maximal drei Stimmen. Der Wahlbezirk für die Kreistagswahl umfasst Tettnang, Meckenbeuren und Neukirch. Das bedeutet, Sie dürfen Ihre Stimmen auch Kandidatinnen aus Meckenbeuren oder Neukirch geben.
Merke: Sie müssen nicht immer die maximal zulässige Anzahl der Stimmen abgeben. Wichtig ist nur, dass Sie diese nicht überschreiten. Ihr Stimmzettel ist sonst ungültig.
Was ist die Unechte Teilortswahl?
In Tettnang kommt das Wahlverfahren Unechte Teilortswahl zur Anwendung. Die Unechte Teilortswahl betrifft nur die Gemeinderatswahlen. Sie sichert den Teilorten Tannau, Langnau und Kau eine bestimmte Anzahl an Sitzen, also Vertreterinnen und Vertreter, im Gemeinderat. Das sind für Tannau und Langnau je drei Sitze, für Kau zwei Sitze. So kann garantiert werden, dass die Interessen und Anliegen der drei Teilorte im Gemeinderat entsprechendes Gehör finden und die Integration in dies Gesamtgemeinde gefördert wird.
Entsprechend der Unechten Teilortswahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Listen bei der Gemeinderatswahl in Tettnang nach Wohnbezirken aufgelistet. Wahlberechtigte können sowohl Personen aus ihrem Wahlbezirk, aber auch aus anderen Wahlbezirken wählen.
ACHTUNG! Die unechte Teilortswahl ist der komplizierteste Teil der Gemeinderatswahl und damit die häufigste Fehlerquelle. Folgende Punkte sind zu beachten:
Jede und jeder Wahlberechtigte kann bei der Gemeinderatswahl in Tettnang maximal 26 Stimmen vergeben. Dabei müssen sie darauf achten,
# diese 26 Stimmen nicht zu überschreiten.
# in der Kernstadt und den Teilorten ihre Stimmen nicht auf mehr Kandidierende zu verteilen, als diese Sitze im Gemeinderat haben.
# Für die Kernstadt Tettnang bedeutet das: die Stimmen dürfen auf maximal 18 Kandidierende aufgeteilt werden, denn genau so viele Sitze hat die Kernstadt im Gemeinderat. In Tannau und Langnau dürfen die Stimmen an maximal drei Kandidierende (= 3 Sitze) vergeben werden, in Kau an maximal zwei (= 2 Sitze).
# Jedem und jeder Kandidierenden dürfen Sie maximal drei Stimmen geben. Das heißt: Sie können in der Kernstadt an maximal 18 Kandidatinnen oder Kandidaten maximal 26 Stimmen vergeben. In Tannau und Langnau dürfen Sie maximal drei Kandidatinnen oder Kandidaten maximal neun Stimmen (3 Kandidierende je 3 Stimmen) geben, in Kau maximal zwei Kandidatinnen oder Kandidaten maximal sechs Stimmen (zwei Kandi- dierende je 3 Stimmen).
MERKE: Die Gesamtanzahl der vergebenen Stimmen darf nicht überschritten werden. Weniger als 26 Stimmen sind jedoch möglich!