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Was wird gewählt?

Was wird am 9. Juni gewählt?

Am 9. Juni 2024 finden in ganz Baden-Württemberg, also auch in Tettnang, Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten 

  • die Zusammensetzung der Gemeinderäte 
  • und Ortschaftsräte einer Kommune.
  • Bei den Gemeindewahlen werden auch die Mitglieder des Kreistags gewählt, im Fall Tettnangs des Bodenseekreises. 

Kommunalwahlen, also die Wahl der Mitglieder des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags finden alle fünf Jahre statt.

Stadtrat, Ortschaftsrat, Kreistag: Was ist das?

  • Gemeinderat

    Nach der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg ist der Gemeinderat die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan, kein Parlament. Er entscheidet über die Angelegenheiten einer Gemeinde oder Stadt und achtet darauf, dass seine Beschlüsse auch umgesetzt werden. Zum Beispiel stimmt der Gemeinderat ab, ob eine neue Kita gebaut werden soll oder wie hoch die Grundsteuer ist. 

    Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich in der Regel nach ihrer Einwohnerzahl. In Tettnang können bei der Gemeinderatswahl im Juni 2024 26 Personen in den Gemeinderat gewählt werden. Sie werden über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. In Tettnang sind das die Listen der CDU, Freie Wähler, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP. 

    Die Arbeit der Gemeinderäte erfolgt ehrenamtlich, für ihr Engagement bekommen sie eine finanzielle Aufwandsentschädigung. 

    Die Aufgaben des Gemeinderats umfassen:

    • die Verabschiedung des Haushaltsplans (Damit entscheidet der Gemeinderat, was die Gemeinde mit ihrem Geld macht)
    • die Satzungs-, Planungs- und Personalhoheit,
    • die Kontrolle der Gemeindeverwaltung und des Bürgermeisters.

    Wenn Sie sich detaillierter für die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Gemeinderats interessieren, finden Sie Informationen unter www.kommunal-wahl-bw.de/gemeinderat.

  • Ortschaftsrat

    Gemeinden mit Ortsteilen, die räumlich voneinander getrennt sind, können eine örtliche Verwaltung und Ortschaftsräte einrichten. Ziel ist es, damit mehr Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu schaffen. Ortschaftsräte werden nach den gleichen Grundsätzen wie Gemeinderäte direkt von den Wahlberechtigten des Ortsteils gewählt. In begrenzten Bereichen dürfen sie selbst über bestimmte Angelegenheiten in ihrem Ortsteil entscheiden. Darüber hinaus muss die Meinung der Ortschaftsräte zu allen Themen, die den Ortsteil betreffen, von der Verwaltung und dem Gemeinderat der Gesamtgemeinde gehört werden

    In Tettnang werden Ortschaftsräte in Tannau, Langnau und Kau gewählt. Die Zahl der Ortschaftsräte:

    • Tannau: 11 Mitglieder
    • Langnau: 11 Mitglieder
    • Kau: 9 Mitglieder

    Detailliertere Informationen zu Ortschaftsräten finden Sie unter www.kommunalwahl-bw.de/gemeinde-und-ortschaftsrat oder unter www.kommunalwahl-bw.de/gemeinderat.

  • Kreistag

    Der Kreistag ist das politisch gewählte Gremium der Landkreise. Sein Vorsitzender ist der Landrat oder die Landrätin. Dieser wird vom Kreistag und nicht direkt vom Volk gewählt

    Der Landkreis wiederum ist ein Zusammenschluss von Gemeinden. Er übernimmt Aufgaben, die über eine einzelne Gemeinde hinausgehen und deren Leistungsfähigkeit übersteigen würden, wie etwa den Bau und Unterhalt von Kreis- und Landesstraßen oder den öffentlichen Busverkehr. 

    Die Anzahl der Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Im Landkreis Bodenseekreis, zu dem Tettnang zählt, wird sich der Kreistag nach der Wahl aus 56 Mitgliedern zusammensetzen. Aus dem Wahlkreis VI, zu dem Tettnang, Meckenbeuren und Neukirch gehören, werden neun Kreisräte gewählt. Die Kreisräte sind wie Gemeinde- und Ortschaftsräte ehrenamtlich tätig. 

    Nähere Informationen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Kreisräte finden sie unter www.kommunalwahl-bw.de/kreistagswahlen oder https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/wahlen/kreistagswahlen/

Wer darf wählen?

Bei der Kommunalwahl in Tettnang dürfen folgende Personen wählen:

  • deutsche Staatsangehörige
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Am Wahltag müssen sie:

  • mindestens 16 Jahre alt sein
  • seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Tettnang haben
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Tettnang verzeichnet sein
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Tettnang bzw. im Landkreis Bodenseekreis haben.


Wie viele Personen sind in Tettnang wahlberechtigt?

Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 dürfen insgesamt

  • 15.594 Personen ihre Stimme abgeben
  • 1.169 davon sind Wahlberechtigte aus anderen EU-Ländern, die ihren Wohnsitz in Tettnang haben