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Wahlen

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Bundestagswahl 2025

Allgemeines zur Wahl

  • Online-Antrag für den Wahlschein

Über den Link können Sie den Wahlschein online beantragen.
Die Beantragung des Wahlscheins ist erst möglich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.


  • Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

  • Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Tettnang stellen, schicken ihren Antrag per E‐Mail an rathaus@tettnang.de oder postalisch an:

Stadt Tettnang
Wahlamt
Montfortplatz 7
88069 Tettnang

Ehemalige Tettnangerinnen und Tettnanger, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

 

  • Briefwahl

Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Stimmzettel voraussichtlich erst am 4. Februar beim Statistischen Amt vorliegen und anschließend an die Kommunen versendet. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden). Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler erst nach der Lieferung der Stimmzettel, voraussichtlich ab dem 10.02.2025.


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