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Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind auch die Tettnanger Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme bei der Wahl des Deutschen Bundestags abzugeben. Tettnang ist Teil des Wahlkreises 293, zu dem 27 Städte und Kommunen mit rund 177.000 Wahlberechtigten.

Die vorläufigen Ergebnisse des Wahlkreises 293 finden sie nach erfolgter Auszählung und Meldung an das Landratsamt Bodenseekreis ab frühestens 18.30 Uhr auf der Internetseite des Landratsamtes Bodenseekreis
Wem die Tettnangerinnen und Tettnanger ihre Stimmen bei der Bundestagswahl 2025 gegeben haben, können Sie sich hier ansehen.


In einem Video erklärt die Landeszentrale für politische Bildung (lpb bw) kurz und knackig alles, was man über die Bundestagswahl 2025 wissen muss: Was wird gewählt? Warum ist das wichtig? Wer darf wählen? etc.

Bundestagswahl 2025 kurz erklärt - alles was Du wissen musst!

Allgemeines zur Bundestagswahl

  • Briefwahl

    Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler kann erst nach der Lieferung der Stimmzettel an die Kommunen erfolgen, voraussichtlich ab dem 10.02.2025. Hintergrund:  Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden die Stimmzettel erst ab 4. Februar an die Kommunen verteilt. Grund dafür sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden).

  • Online-Antrag für den Wahlschein

    Über den Link können Sie den Wahlschein, den Sie für die Briefwahl benötigen, online beantragen.
    Die Beantragung des Wahlscheins ist erst möglich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

  • Wahlrecht

    Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Deutsche im Ausland

    Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

    Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

    Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Tettnang stellen, schicken ihren Antrag per E‐Mail an rathaus@tettnang.de oder postalisch an:

    Stadt Tettnang
    Wahlamt
    Montfortplatz 7
    88069 Tettnang

    Ehemalige Tettnangerinnen und Tettnanger, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

  • Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen 

    Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

    Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

    Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

    Sind Sie selbst stark seheingeschränkt oder kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
    Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Informationen erhalten Sie auch unter www.dbsv.org/wahlen.

  • Warum sind auf meinem Stimmzettel  links oben ein Buchstabe, das Geschlecht und eine Jahreszahl vermerkt?

    Die Bundeswahlleitung hat zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 u.a. den Briefwahlbezirk 905 der Stadt Tettnang bestimmt. Deutschlandweit sind etwa 92.000 Wahlbezirke eingerichtet, von denen knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 900 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt wurden. Mit der Teilnahme trägt auch die Stadt Tettnang dazu bei, dass für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können.

    Was bedeutet repräsentative Wahlstatistik? Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgezählt? Wer wertet die Ergebnisse aus? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie zusammengefasst auf einem Informationsflyer oder auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

    Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe verwendet. 

    Alle drei Informationen finden sich am oberen linken Rand des Stimmzettels. Sollten Sie diese drei auf Ihrem Stimmzettel finden: Machen Sie sich keine Sorgen! Der Stimmzettel ist gültig, bleibt anonym und fließt in die repräsentative Wahlstatistik ein.

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Einfach wählen gehen! - Broschüre in leichter Sprache zur Bundestagswahl 2025.









Repräsentative Wahlstatistik: Was bedeutet das?

Flyer Repräsentative Wahlstatistik