Ortschaftsräte
Die Ortschaften Kau, Tannau und Langnau haben jeweils einen eigenen Ortschaftsrat.
Die Ortschaftsräte wurden am 9. Juni 2024 neu gewählt und am 15. bzw. 16. Juli 2024 erstmals in der neuen Zusammensetzung eingesetzt.
Ortschaftsrat Kau
Die Mitglieder des Ortschaftsrates Kau erreichen Sie unter ORK@tettnang.de
Ortsvorsteherin: Andrea Mayer, Freie Liste Kau
1. stellvertretender Ortsvorsteher: Alexander Schulz, CDU
2. stellvertretender Ortsvorsteher: Bernhard Probst, Freie Liste Kau
Weitere Mitglieder:
Hubert Hahn, Freie Liste Kau
Dr. Albert Dick, Freie Liste Kau
Ulrike Schlunke, Freie Liste Kau
Siegbert Hornstein, CDU
Michael Hilebrand, CDU
Günther Probst, CDU
Ortschaftsrat Langnau
Die Mitglieder des Ortschaftsrates Langnau erreichen Sie unter ORL@tettnang.de
Ortsvorsteherin: Anja Bohner, Freie Wähler
1. stellvertretender Ortsvorsteher: Alexander Lanz, CDU
2. stellvertretender Ortsvorsteher: Markus Witzemann, Freie Wähler
Weitere Mitglieder:
Johannes Bentele, Freie Wähler
Matthias Dingler, Freie Wähler
Konrad Renz, Freie Wähler
Julian Litz, Freie Wähler
Irmgard Steuer, Freie Wähler
Fabian Hund, CDU
Josefine Birk, CDU
Cornelia Steuer, CDU
Ortschaftsrat Tannau
Die Mitglieder des Ortschaftsrates Tannau erreichen Sie unter ORT@tettnang.de
Ortsvorsteher: Hubertus von Dewitz, CDU
1. stellvertretende Ortsvorsteherin: Martina Schäfer, Freie Wähler
2.stellvertretender Ortsvorsteher: Klaus Altherr, CDU
Weitere Mitglieder:
Anita Gutensohn, CDU
Heiko Seufert, CDU
Claus Baumann, CDU
Thomas Bentele, CDU
Marina Papadimitriou, CDU
Martin Bentele, Freie Wähler
Florian Lanz, Freie Wähler
Benedikt Harscher, Freie Wähler
Wahl des Ortschaftrats
Die Amtszeit des Ortschaftsrats beträgt fünf Jahre. Wahlberechtigt und wählbar in den Ortschaftsrat sind die Bürger, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen. Bürger und Bürgerinnen sind alle Deutschen und Unionsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in der Ortschaft haben.
Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsräte zu wählen sind. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem "St.Lague / Schepers" Höchstzahlverfahren. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.