StadTTnachrichten
Die StadTTnachrichten, das Amtsblatt für die Stadt Tettnang mit seinen Ortschaften Tannau, Langnau und Kau.
Geänderte Redaktions-/Anzeigenschlüsse für StadTTnachrichten 2024/2025 aufgrund von Feiertagen:
Ausgabe vom 8. Januar 2025:
Redaktionsschluss am Mo, 30. Dezember 2024 um 10 Uhr, Anzeigenschluss am Mo, 30. Dezember 2024 um
12 Uhr
Weihnachtspause der StadTTnachrichten
Wir bitten daher um Beachtung der Erscheinungstermine:
Letzte Ausgabe 2024:
Erscheinungstermin: Mittwoch, 18. Dezember 2024
Redaktionsschluss: Mittwoch, 11. Dezember 2024 um 10 Uhr
Anzeigenschluss: Mittwoch, 11. Dezember 2024 um 12 Uhr
Erste Ausgabe 2025:
Erscheinungstermin: Mittwoch, 08. Januar 2025
Redaktionsschluss: Montag, 30. Dezember 2024 um 10 Uhr
Anzeigenschluss: Montag, 30. Dezember 2024 um 12 Uhr
Häufige Fragen zu den StadTTnachrichten
Wie oft erscheinen die StadTTnachrichten?
Die StadTTnachrichten erscheinen einmal in der Woche am Mittwoch.
An welche E-Mail-Adresse schicke ich Pressemitteilungen oder Texte?
Bitte schicken Sie Ihre Pressemitteilungen / Texte an die E-Mail-Adresse: gemeindenachrichten@tettnang.de.
Muss ich für die StadTTnachrichten bezahlen und wie/wo erhalte ich sie?
Die StadTTnachrichten sind kostenfrei und werden an alle Haushalte ohne Werbesperrvermerk verteilt.
ACHTUNG! Neue Auslagestellen in der Stadt Tettnang:Konditorei am Oberhof Oberhofer Straße 36 Montag und Dienstag geschlossen, Mi, Do, Fr, So 9-17 Uhr, Sa 7:30 - 17 Uhr Blumen Heck Lindauer Straße 35 Mo, Di, Do, Fr 8:30-12:30 und 14-18 Uhr, Mi & Sa 8:30-12:30 Uhr Weinkauff Getränkefachmarkt Kaltenberger Straße 41 Mo-Fr 8-19 Uhr, Sa 8-14 Uhr MTB Tankstelle Ravensburger Straße 8 Mo-Sa 7-22 Uhr, So 8-22 Uhr Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. Waldesch 29 Mo, Do 8-18 Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen Katholische Kirche St. Gallus Kirchstraße 28 Evangelisches Pfarramt Tettnang Martin-Luther-Straße 7 Mo, Di, Mi 8:30-12:30 Uhr, Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Stadt Tettnang Rathaus Montfortplatz 7 Öffnungszeiten Stadtbücherei Schlosstraße 9-11 Di-Fr 10-18 Uhr, Sa 10-13 Uhr Langnau Ortsverwaltung Langnau Rathausplatz 13 Öffnungszeiten Apflauer Getränkemarkt Apflauer Straße 41 Mo, Fr 10-12 Uhr und 15:30-18:30 Uhr
Di, Mi, Do 15:30-18:30 Uhr
Sa 9-13 UhrBäckerei Straub Laimnau Argentalstraße 50 Mo-Fr 4-18 Uhr
Sa 4-13 Uhr
So 7-11 UhrDorfladen Hiltensweiler Dorfstraße 19 Mo, Di, Do Fr 6:30-12:30 Uhr
Mi 6:30-12:30 Uhr
Sa 7-12 Uhr
So 8-10 UhrMetzgerei Schädler Oberlangnau Argenstraße 16 Mo-Fr 8-12:30 Uhr und 15-18:30, Sa 7:30-12:30 Uhr Kau Getränkemarkt Hornstein Hopfenstraße 2 Mo-Fr 6:45-12:30 und 14:15-18:15 Uhr
Sa 6:45-13 UhrObsthof Probst Tettnanger Str. 68 Mo-Fr 8:30-13 Uhr und 14-18 Uhr
Sa 8:30-13 UhrTannau Gasthof Kreuz Schetterholzstraße 1 Mo, Di, Do-So 11:30-14:30 und 17-22:30 Uhr VAUDE Werksverkauf in Obereisenbach Siggenweiler Str. 25 Mo-Sa 10-19 Uhr Was muss ich tun um das Amtsblatt zu erhalten?
Sie müssen nichts tun. Die Post hat den Auftrag, die StadTTnachrichten an jeden Haushalt ohne Werbesperrvermerk auszuliefern.
Wann ist der Redaktionsschluss?
Der Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil ist in der Regel eine Woche vor dem Erscheinungstermin der StadTTnachrichten mittwochs bis 10:00 Uhr. Geänderte Redaktionsschlüsse entnehmen Sie bitte dem grünen Kasten unten rechts.
Bei Änderungen wegen Feiertagen etc. wird dies hier und in den StadTTnachrichten veröffentlicht.
Wer ist für den redaktionellen Teil verantwortlich?
Für den redaktionellen Teil (ohne Anzeigen) ist der Bürgermeister/Bürgermeisterin oder sein Stellvertreter/Stellvertreterin im Amt verantwortlich.
Wie erscheinen die StadTTnachrichten während der Sommer- und Winterpause?
In den Sommer- und Weihnachtsferien gelten geänderte Erscheinungstermine, die Sie ebenfalls dem grünen Kasten entnehmen können.
Wo kann ich eine Anzeige schalten lassen?
Für den Anzeigenteil ist die Schwäbische Zeitung Tettnang verantwortlich. Bitte senden Sie Ihre Privat- und Gewerbeanzeigen direkt an die Schwäbische Zeitung. Der Redaktionsschluss für Anzeigen ist in der Regel eine Woche vor dem Erscheinungstermin der StadTTnachrichten mittwochs bis 12:00 Uhr. Geänderte Anzeigenschlüsse entnehmen Sie bitte dem grünen Kasten unten rechts.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine StadTTnachrichten erhalten habe?
Sie wohnen in Tettnang oder in einer der Tettnanger Ortschaften und haben die aktuelle Ausgabe der StadTTnachrichten nicht erhalten? Sollten Sie auf Ihrem Briefkasten einen Werbesperrvermerk angebracht haben, dann erhalten Sie die StadTTnachrichten nicht mit der Post. Wir haben für diesen Fall aber mehrere Auslagestellen, wo Sie sich Ihr Exemplar der neuesten Ausgabe abholen können. Wo diese sind, finden Sie weiter oben unter der Frage "Muss ich für die StadTTnachrichten bezahlen und wie/wo erhalte ich sie.
Sollten Sie keinen Werbesperrvermerk auf Ihrem Briefkasten haben und die StadTTnachrichten nicht bekommen haben, kontaktieren Sie bitte die Schwäbische Zeitung telefonisch unter +49 7542 9418-60 oder per E-Mail anzeigen.tettnang(at)schwaebische.de.
Wo kann ich als ortsansässiger Verein oder Institution eine Veranstaltung für die StadTTnachrichten melden?
Unter den Vereinsnachrichten stehen Ihnen 400 Zeichen für Ihre Meldung zur Verfügung. Unter Veranstaltung stehen Ihnen 58 Zeichen für Ihre Meldung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Für den Inhalt der Beiträge sind Sie als Verein, Institution und Fraktion selbst verantwortlich. Der Text wird von der Stadt Tettnang nicht auf Inhalte oder Schreibfehler überprüft.Welche Regeln gelten für Parteien, Gemeinderatsfraktionen, Zählgemeinschaften, Ortschaftsratsfraktionen und Wählervereinigungen, die auf örtlicher Ebene organisiert?
- Berichte müssen sich inhaltlich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken. Die Kommentierung der Meinung anderer Gruppen oder Parteien ist zu unterlassen.
- Die Beiträge müssen namentlich gekennzeichnet sein. Die einzelnen Beiträge werden auf 1.000 Zeichen begrenzt. Pro Kalenderjahr dürfen maximal 10 Beiträge pro Fraktion oder Zählgemeinschaft veröffentlicht werden.
- Im Zeitraum von 8 Wochen vor einer Wahl bis zur Wahl werden keine inhaltlichen Beiträge in der Rubrik Parteien/Fraktionen veröffentlicht (Karenzzeit).
- Parteien und Gruppierungen, dürfen pro Ausgabe ein Veranstaltungshinweis veröffentlichen. Das Zeichenlimit wird auf 300 Zeichen begrenzt.