Das Leitungswasser in Tettnang im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS) entspricht wieder vollständig den gesetzlichen Vorgaben und ist einwandfreies Trinkwasser. Damit ist auch die Abkochempfehlung für vulnerable Personen aufgehoben, die nach dem Ende des Abkochgebots zur Sicherheit ausgesprochen worden war. Wie ZWUS mitteilt, hat die engmaschige Überwachung der Werte in den vergangenen Tage gezeigt, dass diese Empfehlung nicht mehr notwendig ist.
Bei der Haslach-Wasserversorgung gehen die Gegenmaßnahmen und Kontrollproben weiter. Zunächst wird im weitverzweigten Netz überprüft, ob die Sicherheitschlorung in allen betroffenen Netzteilen angekommen ist und wirken kann. Danach beginnen die mikrobiologischen Kontrollproben. Weil das Leitungsnetz weit verzweigt ist, dauern diese Vorgänge für die einzelnen Versorgungsgebiet auch unterschiedlich lange. Für eine Freigabe müssen die mikrobiologischen Proben mehrere Tage hintereinander einwandfrei sein. Erst dann kann das Abkoch-Gebot aufgehoben bleiben. Deshalb sollte das Trinkwasser aus der Leitung in den folgenden Versorgungsbereichen weiterhin abgekocht werden:
- Tettnang: gesamte Gemarkungen Langnau und Tannau
- Im Stadtgebiet sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Leimgrube, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
- Straßenliste Haslach Wasser.
Die Kernstadt Tettnang sowie der Stadtteil Schäferhof, die vom Städtischen Wasserwerk mit Trinkwasser versorgt wird, sind nicht betroffen!
Die aktuellsten Informationen erhalten Sie auf den Homepages des ZWUS und des des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn und Mitbewohner.
Wichtig: Nach dem Urlaub Wasser laufen lassen!
Für Personen, die aus dem Urlaub zurückkommen, gilt folgendes: Nach dem Ende des Abkochgebotes ist es wichtig, alle Wasserentnahmestellen/Zapfstellen in den Haushalten einmal gründlich laufen zu lassen, um die Hausinstallation mit dem keimfreien Wasser zu fluten. Zudem sollte – sofern vorhanden – der Filter im Technikraum nach dem Wasserzähler rückgespült werden.
Bitte informieren Sie Verwandte, Freunde und Nachbarn schon vor oder während ihrer Rückkehr aus dem Urlaub darüber, dass das Abkochgebot Im Versorgungsgebiet des ZWUS aufgehoben ist und die Hausinstallation mit frischem Wasser umgesetzt werden sollte!
Die Experten des ZWUS raten grundsätzlich, nach mehreren Tagen Abwesenheit oder bei vorübergehend leerstehenden Gebäuden und Wohnungen, die Wasserinstallation kurz durchzuspülen, bevor man Wasser aus der Leitung trinkt. Länger stehendes Wasser kann in jeder Situation aufkeimen. Das gilt in der jetzigen Situation aber ganz ausdrücklich.
Wer in der Zeit des Abkochgebotes meist zu Hause war, hat durch den regelmäßigen Gebrauch (Duschen, Waschen, WC usw.) für den nötigen Durchfluss in der Hausinstallation gesorgt. Ein Durchspülen ist deshalb nicht nötig..
Quelle der Keime speist nicht mehr ins Netz ein
Die Beprobungen werden in der nächsten Zeit weiter über das vorgeschriebene Maß hinaus fortgesetzt. Auch wurde der Brunnen Buch in der Gemarkung Bodnegg, von dem die Verunreinigung ausging, aus dem Netz genommen und speist kein Wasser mehr in die Leitungen ein. Die Versorgung im Gebiet ZWUS und Langenargen wurde auf andere Wassergewinnungsanlagen umgestellt. Die anderen Vorkommen sind ausreichend, um die bisher aus dem Brunnen Buch bezogene Wassermenge auszugleichen. Für den Brunnen Buch, der für die Versorgung weiterhin wichtig ist, werden nun Sicherungsmaßnahmen getroffen, um ihn in der Zukunft wieder ins Netz mit aufnehmen zu können.
Weitere Informationen zum Abkochen oder zur Verunreinigung finden Sie auf den Webseiten von ZWUS und Haslach Wasser oder hier.