In der Sitzungsvorlage mit dem Beschlussvorschlag „Bebauungsplan Kaplaneiweg – Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB“ des Technischen Ausschusses der Stadt Tettnang (Sitzungsvorlage 037/2024) auf Seite 3 unter Ziffer 2 – Sachverhalt –, in der Sitzungsvorlage 027/2024 mit dem Beschlussvorschlag „Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich "Schäferhofstraße / Kaplaneiweg" auf Seite 8, in der Öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich „Schäferhofstraße / Kaplaneiweg“ auf Seite 5, sowie in der Sitzungsvorlage 046/2024 mit dem Beschlussvorschlag „Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zum Bebauungsplan "Kaplaneiweg” auf Seite 3 hat die Stadt Tettnang über die Firma Avira Folgendes berichtet:
„Die Firma Avira beabsichtigt, ihre Grundstücke im Plangebiet zu veräußern und den dortigen Firmenstandort wohl zu schließen“
„Durch die Aufgabe des Firmenstandorts wird die damalige städtebauliche Zielvorstellung obsolet.“
bzw.
„Die Firma Avira beabsichtigt, ihre Grundstücke im Plangebiet zu veräußern. […] Durch die Veräußerung und damit einhergehende Aufgabe des Firmenstandorts wird die damalige städtebauliche Zielvorstellung obsolet.“
Diese Behauptungen widerruft die Stadt Tettnang als unwahr. Stadt Tettnang