Urlaub

Sie planen eine Urlaubsreise? 


Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bisheriges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Bei minderjährigen Personen die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Bei Erstausstellung in Tettnang wird eine Personenstandsurkunde zum Datenabgleich verlangt. Das ist bei ledigen Personen die Geburtsurkunde. Personen, die verheiratet sind bzw. dies waren, müssen ihre Heiratsurkunde vorlegen.

ACHTUNG: Auch Babys und Kleinkinder benötigen für den Grenzübertritt ein Ausweisdokument.
Seit dem 01.01.2024 werden KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt/verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Wenn Sie für Ihr Kind ein Ausweisdokument neu ausstellen lassen möchten, dann haben Sie die Möglichkeit der Beantragung eines eines Reisepasses und/oder Personalausweises. Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren jeweils 6 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass die Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Planen Sie daher rechtzeitig einen Besuch im Rathaus ein!

Weitere Informationen erhalten Sie hier.