Steuer

Wichtige Informationen zur Grundsteuer 2025


Die Stadt Tettnang hat die Grundsteuerbescheide für 2025 noch nicht verschickt, da die Hebesätze noch nicht beschlossen sind. Am 29. Januar 2025 findet die nächste Gemeinderatssitzung statt. In dieser Sitzung sollen die neuen Grundsteuer-Hebesätze, welche ab 01. Januar 2025 gelten, beschlossen werden.

Erst danach erhalten alle Steuerpflichtigen die Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025. Für diejenigen Steuerpflichtigen, welche die vierteljährliche Zahlungsweise gewählt haben, wird die erste Rate nicht zum 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig, sondern zu dem im Grundsteuer-Bescheid ausgewiesenen Termin.

Die Fälligkeiten 15. Mai 2025, 15. August 2025 und 15. November 2025 bleiben gleich. Für Jahreszahler ergibt sich keine Änderung, die Fälligkeit bleibt zum 01. Juli 2025.

Für diejenigen Steuerschuldner, die der Stadt Tettnang ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Grundsteuer zu den ausgewiesenen Terminen auf dem Grundsteuerbescheid 2025 eingezogen. Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich. Vordrucke zum Lastschriftverfahren finden Sie auf hier. Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Grundsteuer erteilt haben, bitten wir Sie, den Dauerauftrag (Fälligkeitstermine und Beträge) ab 2025 abzuändern.

Über den Beschluss der Grundsteuer-Hebesätze werden wir Sie in den StadTTnachrichten und über die Homepage der Stadt Tettnang zeitnah informieren.