Wahlen

Häufige Fehler bei der unechten Teilortswahl und wie man sie vermeidet


Die unechte Teilortswahl ist eine besondere Form der Wahl im Rahmen der Gemeinderatswahl, die sicherstellt, dass auch die Ortschaften Langnau, Tannau und Kau mit einer bestimmten Anzahl an Sitzen im Gemeinderat von Tettnang vertreten sind. Dieses Verfahren hat jedoch seine Tücken, und es ist wichtig, sich über mögliche Fehlerquellen bewusst zu sein. Hier erfahren Sie, wie Sie gängige Fehler vermeiden können:

Überschreitung der zulässigen Stimmenzahl

Jede und jeder Wahlberechtigte darf maximal 26 Stimmen vergeben. Eine Überschreitung dieser Zahl führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als die erlaubten Stimmen abgeben, auch wenn Sie jeder Kandidatin und jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen zuweisen können.

Falsche Stimmenverteilung

Karte Tettnangs mit Infos zur Sitzverteilung im Gemeinderat


Bei der Gemeinderatswahl dürfen alle Wahlberechtigten, egal wo sie in Tettnang wohnen, Kandidatinnen und Kandidaten aus der Kernstadt und aus allen Ortschaften wählen. Achtung: Sie dürfen aber jeweils nicht mehr Kandidierende auswählen, als es Sitze in der Kernstadt und den jeweiligen Ortschaften gibt:

  • In der Kernstadt Tettnang dürfen Sie maximal 18 Kandidierende wählen.
  • In Tannau und Langnau dürfen Sie bis zu drei Kandidatinnen und Kandidaten wählen.
  • In Kau dürfen Sie maximal zwei Kandidierende wählen.

Überschreiten Sie die Anzahl in einem der Teilorte, wird Ihr Stimmzettel für die betroffene Ortschaft ungültig.

Umgekehrt ist es allerdings möglich, Ihre 26 Stimmen auf die 18 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern der Kernstadt aufzuteilen, also nur in der Kernstadt zu wählen.

Nicht genutzte Stimmen

Rechtlich ist es zulässig, nicht alle 26 Stimmen zu vergeben, Sie können sogar nur einer Person eine bis drei Stimmen geben. Sie nützen dann allerdings Ihr Wahlrecht nicht voll aus.

Kumulieren und Panaschieren

Sie haben die Möglichkeit, die Gewichtung Ihrer Stimmen zu variieren, indem Sie pro Kandidatin oder Kandidat bis zu drei Stimmen vergeben. Sie geben damit Kandidierenden, die Sie bevorzugen, mehrere Stimmen. Dieser Vorgang nennt sich in der Fachsprache „Kumulieren“. Praktisch tun Sie das, indem Sie beispielsweise „1“, „2“ oder „3“ in das Wahlfeld bei dem entsprechenden Kandidierenden schreiben.

Oder Sie verteilen Ihre Stimmen über verschiedene Listen hinweg, was Panaschieren genannt wird. Dies können Sie tun, indem Sie auf jeder Liste jene Kandidierenden mit ein bis drei Stimmen kennzeichnen, die Sie wählen möchten. Sie können aber auch in den freien Zeilen einer Liste Ihre Favoriten von anderen Parteien oder Listen notieren, die Sie ebenfalls wählen möchten, und dann nur diesen einen Stimmzettel abgeben. Notieren Sie immer Vorname und Nachname des Kandidierenden bzw. die vor seinem Namen stehende Kandidatennummer.


Sitzungssaal des Rathauses Tettnang
Mit Ihren Stimmen entscheiden Sie mit, wer zukünftig im Gemeinderat der Stadt Tettnang ist.

Es ist wichtig, diese Optionen richtig zu nutzen, um die Wirksamkeit Ihrer Stimmabgabe zu maximieren. Achten Sie darauf, dass Sie die Stimmen korrekt auf die Kandidatenfelder verteilen und die Gesamtzahl von 26 Stimmen nicht überschreiten.

Weitere Fehler

Stimmzettel sind ungültig, wenn

  • sie in einem privaten Umschlag und nicht dem dafür vorgesehenen abgegeben werden.
  • sie in einem Stimmzettelumschlag abgegeben werden, der für eine andere Wahl vorgesehen ist.
  • Beleidigendes darauf notiert wurde.
  • der Umschlag bemalt oder beschrieben wurde.
  • ein Teil des Stimmzettels abgerissen oder abgeschnitten wurde.

Information und Vorbereitung sind sinnvoll!
Jede und jeder Wahlberechtigte bekommt die Stimmzettel bereits im Vorfeld der Wahl mit der Post zugestellt. Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Wahlunterlagen, um sich vorab zu informieren und ggf. einen Spickzettel vorzubereiten. Sie können die Stimmzettel auch bereits zu Hause in aller Ruhe ausfüllen und dann ausgefüllt ins Wahllokal mitbringen. Das verhindert Stress und Fehler im Wahllokal. Im Wahllokal gilt allerdings: Die Wahl ist geheim. Ihre ausgefüllten Stimmzettel dürfen Sie auch den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern nicht zeigen, bevor Sie sie verpackt in den richtigen Umschlag in die Urne werfen.

Die unechte Teilortswahl garantiert die Vertretung aller Teilorte in der Gemeinde Tettnang und fördert eine gerechte und ausgewogene Gemeindepolitik. Durch sorgfältige Beachtung der Wahlregeln können Sie dazu beitragen, dass Ihre Stimme zählt und richtig gewertet wird. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht ernst und nutzen Sie Ihre Stimmen!