Gemäß § 2 der Hebesatzsatzung werden die Hebesätze festgesetzt:
- Für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auf 685 Prozent.
- Für die Grundsteuer B, Sonstige Grundstücke, auf 200 Prozent.
Die Stadtverwaltung bereitet nun die neuen Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 vor, in der letzten Februarwoche werden diese an die Steuerpflichtigen verschickt.
Informationsveranstaltung zur Grundsteuer geplant
Die Stadt Tettnang plant eine Infoveranstaltung "Grundsteuer ab 1. Januar 2025". Über den Termin werden wir Sie in Kürze informieren.
Informationen zur neuen Grundsteuer - Wie wird sie berechnet? Was bedeuten Hebesatz, Bodenrichtwert etc.? - finden Sie ebenfalls in Kürze auf dieser Webseite und in den StadTTnachrichten.