FAQ Trinkwasserverunreinigung

FAQ Trinkwasserverunreinigung

Bestimmte Fragen zur Trinkwasserverunreinigung werden immer wieder gestellt. Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick der Fragen und Antworten, die uns vom Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), dem Zweckverband Haslach Wasserversorgung, dem Wasserwerk Langenargen und der Wasserversorgung Meckenbeuren zu Verfügung gestellt wurden.

Stand 17.06.2024:

Die aktuelle FAQ-Liste zum Download.

1. Warum wurde für die Verbreitung der Nachricht über die Verunreinigung diesmal nicht die NINA-Warn-App benutzt?

Bei der Trinkwasser-Verunreinigung im Dezember 2023 wurde die Bevölkerung auch mittels Warn-App NINA gewarnt. Dabei zeigten sich Schwächen für den speziellen Anwendungsfall der Trinkwasser-Verunreinigung. Das betroffene Gebiet konnte darin nicht genau bezeichnet werden (so war es nur möglich, ein ganzes Gemeindegebiet mit aufzunehmen oder gar nicht – die Trinkwassernetze enden aber bei uns nicht an Gemeindegrenzen). So entstand bei den damals Betroffenen eine erhebliche Verunsicherung, ob sie betroffen sind oder nicht.

Zudem warnt NINA gemäß ihrer Definition vor Katastrophen- und Gefahrenlagen. Eine Katastrophenlage ist im konkreten Fall der Verunreinigung aber klar nicht gegeben. So müssen etwa auch keine Notvorräte angelegt werden, da das Wasser ja lediglich für den Verzehr abgekocht werden sollte. Eine mögliche Gefahr wiederum besteht angesichts der Keimkonzentration nur für gesundheitlich vorbelastete Menschen. Gesunde mit normaler Immunabwehr haben bei der vorliegenden Keimbelastung kein gesteigertes Risiko. NINA kann in solchen Fällen allerdings nicht selektieren; sie richtet sich an ALLE Empfänger in einem festgelegten Gebiet und signalisiert so allen, sie befänden sich im Risiko einer Katastrophe oder besonderen Gefahrenlage.

Nach sorgfältiger Abwägung haben die betroffenen Trinkwasserversorger daher entschieden, die NINA-App nicht aktivieren zu lassen. Sie wäre ein zu „scharfes Schwert“ gewesen, das der Lage nicht gerecht geworden wäre.

2. Was ist die mögliche Quelle für die Verkeimung?

Nach heutigem Stand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Verkeimung von den Brunnen Buch auf der Gemarkung Bodnegg ausgeht (geografische Lage zwischen Obereisenbach und Bodnegg am Fluss Schwarzach). Bedingt durch die hohen Grundwasserstände in Verbindung mit Hochwasser kann belastetes Oberflächenwasser in die eigentlich durch Grundwasser gespeisten Brunnen eingedrungen sein. Näheres wird aktuell intensiv untersucht. Zudem werden kurzfristig Gegenmaßnahmen getroffen. Ähnlich wie zuletzt für die Brunnen „Obere Wiesen“ in Langenargen ist auch für die Brunnen Buch nunmehr der Einbau von Ultraviolett-Desinfektionsanlagen geplant. Sie verhindern in besonderen Stresslagen (Dauerregen mit Hochwasser wie am 01. Juni 2024) für normalerweise qualitativ hochwertiges Grundwasser das Eindringen von Keimen ins Leitungsnetz.

Da der Brunnen Buch über das Grundwasserwerk Buch der Haslach-Wasserversorgung zum Zeitpunkt der vermuteten Verunreinigung in große Gebiete des regionalen Trinkwasserverbundes eingespeist hat, ist ein entsprechend großes Netzgebiet von der Verunreinigung betroffen.

Landkarte
Übersichtskarte zur Lage des Brunnens


Landkarte
Detailansicht; links unten im Bild der Tettnanger Teilort Krumbach

3. Wie hoch ist derzeit die Konzentration der Keime in den Netzen ZWUS, Langenargen, Teilen der Haslach-Wasserversorgung und der Hochzone Liebenau in Meckenbeuren? 

Die gemessene Keimzahl in den Netzen ist gering, jeweils gerechnet auf 100 Milliliter Probeninhalt. Die Trinkwasserverordnung schreibt aber für alle 3 festgestellten Keimarten (Escherichia Coli, coliforme Keime und Enterokokken) Nullwerte vor, weshalb das Abkochgebot besteht. Wichtig dabei: In den Hochbehältern war die Konzentration am höchsten. Mit zunehmender Verweildauer im Netz verringert sich die Keimbelastung weiter, da das Wasser nährstoffarm ist und die Keime teilweise bereits von selbst absterben. Die Chlorbeigabe erfolgt daher direkt in die Hochbehälter, um diese als erste keimfrei zu bekommen. Auch die Chlorkonzentration baut sich in den Netzen selbst teilweise bereits jetzt wieder ab, sodass freies Chlor in den Haushalten nur in sehr geringer Konzentration ankommt und dort gesundheitlich unbedenklich ist. 

4. Warum sind das Kerngebiet der Stadt Tettnang und auch die Niederzone in Meckenbeuren (Teilorte Meckenbeuren und Brochenzell) von Anfang an nicht betroffen? 

In der Kernstadt Tettnang versorgt der Verbundpartner Städtisches Wasserwerk Tettnang. Die Wassergewinnung erfolgt hier derzeit ausschließlich aus den Riedquellen (nahe dem Freibad Ried befindlich). Dieses Wasser wird mittels Ultraviolett-Strahlern (UV) permanent von Keimen desinfiziert. Ähnlich ist die Situation in den Teilorten Meckenbeuren und Brochenzell. Dort erfolgt die Wassergewinnung über die Quelle Mühlebach, die ebenfalls über eine UV-Desinfektion geleitet wird. In Zweifelsfällen zur Betroffenheit bitte unbedingt die Kartenauszüge auf den Homepages prüfen oder in den Geschäftsstellen Ihres Versorgers nachfragen! 

5. Wie ist die weitere Strategie? 

Die Desinfektion der betroffenen Netze wird durch die Sicherheitschlorung unterstützt bzw. beschleunigt. Zudem werden in einzelnen Bereichen Netzspülungen vorgenommen und mit unbelastetem Wasser nachgespült. Dennoch benötigt es Zeit, bis die über 170 Kilometer betroffenes Leitungsnetz plus Hausanschlüsse von ZWUS, Haslach-Wasserversorgung, Langenargen und Hochzone Liebenau voll umgesetzt sind. Deshalb muss das Abkochgebot vorsorglich mindestens über mehrere Tage bestehen und bleibt auch weiterhin in Kraft. Erst wenn die Keimfreiheit nachgewiesen ist, kann über ein Ende des Abkochgebotes entschieden werden. Frühestens wird das Ende dieser Woche erfolgen. Auch hierzu werden wir kommunizieren. 

6. Gibt es gesundheitliche Risiken? 

Die genannten Keime sind in allen Oberflächengewässern – auch in Badeseen, die wir im Sommer gerne aufsuchen – in teilweise deutlich höheren Konzentrationen enthalten. Bei den festgestellten Keimen handelt es sich um Hinweiskeime (Indikatorkeime). Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass möglicherweise verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt ist. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen. 

Personen, die sich krank fühlen, sollten dies medizinisch abklären lassen und ihren Hausarzt ggfs. über das Abkochgebot informieren. Ansteckende Magen Darmerkrankungen sind aber unabhängig von der mikrobiologischen Verunreinigung im Trinkwasser ein typisches und zeitweise verbreitetes Krankheitsbild, das jederzeit aus unterschiedlichen Gründen auftreten kann. 

7. Wie gehe ich mit meinen Haustieren um? 

Das Wasser kann aufgrund der geringen Keimkonzentration ohne Abkochen den Tieren gegeben werden. Durch die Sicherheitschlorung ist aber bei der Haltung von Fischen (Aquarien, Gartenteiche) Vorsicht geboten. 

8. Wieso ist das betroffene Gebiet relativ groß bzw. warum sind mehrere Versorger betroffen? 

Die Grundwasserversorger der Region haben ihre Netze zusammengeschaltet, um in der Versorgungssicherheit für gut 70.000 Menschen möglichst schlagkräftig zu sein. Damit kann vermieden werden, dass es zu längerfristigen Ausfällen der Wasserversorgung insgesamt kommt. Allerdings birgt dies das Risiko, dass im Falle einer Verkeimung auch größere Netzgebiete mehrerer Versorger betroffen sein könnten. Dies trat nun ein. 

9. Wie lange ist mit dem Abkochgebot zu rechnen? 

Siehe Frage 5. Das Abkochgebot bleibt bis mindestens Ende dieser Woche aufrecht.

10. Was bedeutet die Verunreinigung für den Hausfilter an der Hausanschlussleitung nach dem Wasserzähler?

Der Rückspülfilter wird weder durch die Verkeimung noch durch die Chlorung beschädigt. Er muss allerdings nach Ende des Abkochgebotes gründlich rückgespült werden! Diese Rückspülung sollte ohnehin regelmäßig erfolgen; entsprechende Intervalle sind auf den Geräten angegeben.

11. Wie läuft die weitere Kommunikation? 

Die betroffenen Versorger befinden sich in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Bitte beachten Sie weiterhin die Veröffentlichungen auf den Homepages des ZWUS und des Zweckverbands Haslach Wasserversorgung, in der Presse und auf Social Media. Dort wird auch über ein (hoffentlich baldiges) Aufheben des Abkochgebotes berichtet. Je nach Probeergebnissen ist auch damit zu rechnen, dass ein Abkochgebot teilweise aufgehoben wird, auch darüber werden wir unverzüglich berichten. 

Rückfragen:
Für hier nicht beantwortete Rückfragen steht Ihnen das Team des ZWUS gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07542/403-251 oder unter info@zwus.de zur Verfügung. 

Für Rückfragen das Versorgungsgebiet den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung betreffend bitte Tel. 07528/920960 oder unter info@haslach-wasser.de Kontakt aufnehmen. 

Die FAQ-Liste wird laufend aktualisiert.