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BVerwG gibt Stadt Tettnang recht: Gerd Schwarz bleibt Erster Beigeordneter


Die Ernennung von Gerd Schwarz zum Ersten Beigeordneten der Stadt Tettnang im Dezember 2020 war rechtens. Im Bewerbungsverfahren wurden alle Bewerber chancengleich behandelt, geht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor. Auch aus dem Zuschnitt der neu geschaffenen Stelle eines Beigeordneten ließe sich grundsätzlich noch keine Voreingenommenheit des Gemeinderats ableiten, heißt es in der Pressemitteilung des BVerwG. Eine Willensbildung im Gemeinderat, die auf kommunalpolitischen Erwägungen beruht, sieht das BVerwG nicht als beanstandenswert. Voraussetzung ist, dass die formalen Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit und Chancengleichheit eingehalten werden. Diese sieht das Gericht als erwiesen an.

Gerd Schwarz
Gerd Schwarz bleibt Erster Beigeordneter der Stadt Tettnang.

Bewerberverfahren war chancengleich und fair

Das BVerwG gibt damit der seit Beginn vertretenen Ansicht der Stadt Tettnang recht, in dem Bewerberverfahren sämtliche Bewerber chancengleich und fair behandelt zu haben. „Diese Prinzipien dienen uns selbstverständlich bei allen Bewerbungsverfahren als zwingende Richtlinien, an die wir uns auch künftig halten werden“, betont Bürgermeisterin Regine Rist. „Das Urteil freut uns sehr, zeigt es doch, dass die Stadt Tettnang das Bewerberverfahren rechtskonform und fair gehandhabt hat. Das Urteil ist zudem ein Zeichen für eine funktionsfähige und vertrauenswürdige Judikative in Deutschland, die es hochzuhalten und zu verteidigen gilt.“

Das ist die Vorgeschichte

Gerd Schwarz war am 16. Dezember 2020 vom Gemeinderat mehrheitlich zum Ersten Beigeordneten gewählt worden. 15 Stadträte hatten sich für ihn ausgesprochen. Ein Mitbewerber erhielt sieben Stimmen, ein weiterer ging bei der Wahl leer aus. Letzterer verklagte daraufhin die Stadt, weil die Ernennung von Gerd Schwarz am Folgetag der Wahl stattfand. Er sah den sogenannten Bewerberverfahrensanspruch verletzt, weil die kurze Frist bis zur Ernennung Mitbewerbern keine Gelegenheit gegeben hätte, rechtliche Schritte einzuleiten. Außerdem hatte sich seiner Meinung nach der Gemeinderat bereits zuvor auf Gerd Schwarz festgelegt.

Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen scheiterte der Kläger, beschritt daraufhin aber weiter den Rechtsweg. In zweiter Instanz entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim im April 2024 zugunsten des Klägers und hob die Ernennung des Ersten Beigeordneten auf. Die von der Stadt Tettnang eingelegte Revision brachte das Anliegen schließlich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als letzte und höchste gerichtliche Instanz. Dessen Urteil gab schlussendlich der Stadt Tettnang recht. Der Rechtsweg ist damit beendet und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben.