Am 23. Februar 2025 wird – ein halbes Jahr vor dem vorgesehenen Wahltermin – ein neuer Bundestag gewählt. Dies bedeutet auch verkürzte Fristen bei der Briefwahl. Die Stadt Tettnang empfiehlt deshalb, direkt am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Briefwählenden rät die Stadtverwaltung, in der Wahlkabine im Bürgerbüro zu wählen oder die ausgefüllten Unterlagen in die beiden Briefkästen vor dem Rathaus zu werfen.
Briefwahl auf zwei Wochen verkürzt
„Statt der sonst üblichen vier Wochen wird der Zeitraum für die Briefwahl auf zwei Wochen verkürzt. Erst voraussichtlich ab dem 10. Februar werden wir die Stimmzettel für die Briefwahl erhalten und danach versenden können“, erklärt Marco Pudimat, als Amtsleiter Bürgerservice, öffentliche Sicherheit & Ordnung für Urnengänge zuständig, den Grund für die Empfehlung der Stadtverwaltung.
Grund dafür ist, dass die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für Parteien oder Einzelbewerber erst am 20. Januar geendet hat. Die Beschwerdefrist gegen diese und die Entscheidung darüber eingerechnet können die Stimmzettel erst nach dem 30. Januar gedruckt und anschließend an die Kommunen verschickt werden.
Erweiterte Öffnungszeiten im Bürgerbüro für die Briefwahl
„Um sicherzugehen, dass eine Stimme auch gezählt werden kann, raten wir deshalb all jenen Bürgerinnen und Bürgern, die in ein Wahllokal gehen können, dort zu wählen“, betont Pudimat. Für Menschen, die auf eine Briefwahl angewiesen sind, hat der Ordnungsamtsleiter ebenfalls Empfehlungen: Briefwählende können ihre Stimmzettel in der Wahlkabine im Bürgerbüro ausfüllen und dort in eine Urne werfen. Nur für diesen Zweck werden die Öffnungszeiten des Bürgerbüros in den zwei Wochen vor der Wahl erweitert.
Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt vor dem Rathaus in die dafür vorgesehenen Briefkästen geworfen werden. „Das garantiert, dass die Stimmzettel innerhalb der gesetzlichen Frist und damit rechtzeitig im Rathaus einlangen, um auch mitgezählt werden zu können“, sagt Pudimat. Allgemein priorisiere die Post den Versand von Wahlunterlagen, allerdings könne es speziell in der Woche vor dem Wahltermin zu Verzögerungen kommen.
Wo kann ich eine Briefwahl vornehmen bzw. meine Briefwahlunterlagen abgeben?
- Sie können Ihren Stimmzettel in der Wahlkabine im Bürgerbüro ausfüllen und direkt in die Wahlurne einwerfen.
- Ihre ausgefüllten Briewahlunterlagen können Sie direkt in die vorgesehenen Briefkästen vor dem Rathaus einwerfen.
Wie sind die erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros? Bitte beachten Sie: Das Bürgerbüro steht Ihnen in diesen Zeiten NUR für die Briefwahl zur Verfügung!
- Montag, 10. Februar 2025, 14-16 Uhr
- Freitag, 14. Februar 2025, 14-16 Uhr
- Samstag, 15. Februar 2025, 9-12 Uhr
- Montag 17. Februar 2025, 14-16 Uhr
- Freitag 21. Februar 2025, 8-15 Uhr
Infos für Wahlberechtigte, die im Ausland auf Urlaub sind
Wahlberechtigte, die am Wahltag im Urlaub sind, können in einigen Ländern für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen grundsätzlich auch den amtlichen Kurierweg nutzen. Eine Liste der Länder ist im Bürgerbüro erhältlich. „Unter Umständen könnten aber kommerzielle Expresspostdienste oder auch die Versendung per Luftpost der schnellere und geeignetere Weg sein, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig im Rathaus in Tettnang ankommen“, räumt der Leiter des Tettnanger Ordnungsamts ein.
Wo kann ich den Wahlschein beantragen?
Den für die Briefwahl benötigten Wahlschein können Wahlberechtigte online über die Webseite der Stadt unter www.tettnang.de/wahlen oder im Bürgerbüro beantragen, sobald sie die Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Briefwahl beantragt werden kann bis 21. Februar 2025, 15 Uhr. Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist allerdings nur bei Anträgen bis Mittwoch, 19. Februar 2025, sinnvoll.
Wer trägt die Kosten für den Versand?
Die Kosten für die Nutzung von Luftpost oder privaten Versanddienstleistern muss der Wahlberechtigte übernehmen. Ebenso die Organisation über den Luftpostweg wie auch der Versand über einen privaten Dientsleister (z. B. die Abholung der Briewahlunterlagen mit entsprechender Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung im Bürgerbüro oder Versand von Deutschland aus über Angehörige) liegt beim Wahlberechtigten. Weiterhin liegt die Verantwortung dafür, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig im Rathaus eintreffen, bei den Wahlberechtigten. Die Stadt übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung.
Alles, was Sie zur Wahl wissen müssen
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie unter www.tettnang.de/wahlen. Im YouTube-Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg erfahren Sie "Alles, was Sie zur Wahl wissen müssen":