Stand: 24. Juni 2024, 11.30 Uhr
Haushalte in Tettnang, die ihr Wasser vom Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS) erhalten, müssen ihr Trinkwasser ab sofort nicht mehr abkochen. Im Netz der Haslach-Wasserversorgung bleibt das Abkochgebot allerdings vorerst noch bestehen.
Bei der Haslach-Wasserversorgung gehen die Gegenmaßnahmen und Kontrollproben weiter. Zunächst wird im weitverzweigten Netz überprüft, ob die Sicherheitschlorung in allen betroffenen Netzteilen angekommen ist und wirken kann. Danach beginnen die mikrobiologischen Kontrollproben. Weil das Leitungsnetzt weit verzweigt ist, dauern diese Vorgänge für die einzelnen Versorgungsgebiet auch unterschiedlich lange. Für eine Freigabe müssen die mikrobiologischen Proben aber mehrere Tage hintereinander einwandfrei sein. Erst dann kann das Abkoch-Gebot aufgehoben bleiben. Deshalb sollte das Trinkwasser aus der Leitung in den folgenden Versorgungsbereichen weiterhin abgekocht werden.
- Tettnang: gesamte Gemarkungen Langnau und Tannau
- Im Stadtgebiet sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Leimgrube, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
- Straßenliste ZWUS und Straßenliste Haslach Wasser.
Die Kernstadt Tettnang sowie der Stadtteil Schäferhof, die vom Städtischen Wasserwerk mit Trinkwasser versorgt wird, sind nicht betroffen!
Die aktuellsten Informationen erhalten Sie auf den Homepages des ZWUS und des des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn und Mitbewohner.
ZWUS: Weiter Abkochempfehlung für vulnerable Gruppen
Trotz der Aufhebung des Abkochgebots im Gebiet des ZWUS, empfiehlt der Wasserversorger dringend, das Trinkwasser für sogenannte vulnerable Gruppen weiter abzukochen oder geeignetes Flaschenwasser zu benutzen. Dazu zählen Menschen mit geschwächtem Immunsystem (z. B. ältere, akut oder chronisch kranke, schwangere Personen, Säuglinge, Kleinkinder). Insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung müssen allerdings die Hinweise der Produzenten auf den Wasserflaschen beachtet werden.
Nach einem Pufferzeitraum von einigen Tagen, in dem weiterhin mikrobiologische Kontrollproben im Leitungsnetz durchgeführt werden, werden die Versorger darüber informieren, ob auch diese vorsorgliche Sicherheitsempfehlung aufgehoben werden kann.
Wichtig: Nach dem Urlaub Wasser laufen lassen!
Für Personen, die aus dem Urlaub zurückkommen, gilt folgendes: Nach dem Ende des Abkochgebotes ist es wichtig, alle Wasserentnahmestellen/Zapfstellen in den Haushalten einmal gründlich laufen zu lassen, um die Hausinstallation mit dem keimfreien Wasser zu fluten. Zudem sollte – sofern vorhanden – der Filter im Technikraum nach dem Wasserzähler rückgespült werden.
Bitte informieren Sie Verwandte, Freunde und Nachbarn schon vor oder während ihrer Rückkehr aus dem Urlaub darüber, dass das Abkochgebot Im Versorgungsgebiet des ZWUS aufgehoben ist und die Hausinstallation mit frischem Wasser umgesetzt werden sollte!
FAQ
Einige Fragen werden immer wieder gestellt. Hier finden Sie deshalb Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wasserverunreinigung
Eine aktuelle Liste der betroffenen Straßen im Gebiet Tettnang (88069) finden Sie bei Ihrem Wasserversorger ZWUS oder Haslach Wasser.
Was bedeutet Abkochen für den menschlichen Verzehr?
Abkochen sollten sie Trinkwasser UNBEDINGT
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Wie wird abgekocht?
Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen.
Handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist KEIN Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern, darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird, bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Womit ist das Wasser verunreinigt?
Bei den festgestellten Keimen handelt es sich um sogenannte Indikator- bzw. Hinweiskeime. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes
(Oberflächen-)Wasser in die Versorgungsanlage gelangt sein könnte. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wurde aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.
Was bedeutet die Sicherheitschlorung?
Mit dem Abkochgebot wurde für die betroffenen Netzbereiche ergänzend eine Sicherheitschlorung eingeleitet, die am 14. Juni wieder beendet wurde. Dabei wurde Chlorbleichlauge stark verdünnt dem Wasser in den Hochbehältern zugemischt, was vorhandene Keime beseitigt. Das Wasser wurde dann aus den Hochbehältern in die Netzgebiete ZWUS, Haslach-Wasserversorgung und Langenargen sowie in die Hochzone Liebenau abgegeben, was auch im Netz die verbliebene Keimbelastung beseitigen soll.
Die Chlorbeigabe war dabei so bemessen, dass in den Haushalten nur eine geringe Restkonzentration (maximal 0,2 Milligramm pro Liter) ankam, die für den menschlichen Gebrauch unbedenklich ist. Auch für Haustiere kann so aufbereitete Wasser weiterhin verwendet werden. Nur bei Aquarien sollte darauf geachtet werden, wie die jeweilige Fischart auf eine geringe Chlorkonzentration reagiert.
Mit dieser Maßnahme wurde beabsichtigt, das Netz schneller keimfrei zu bekommen. Zudem wurde keimfreies Wasser aus den Quellen und Brunnen nachgespeist. Mittlerweile ist nach der Beendigung der Chlorbeigabe keine Restchlorkonzentration in den Leitungen mehr nachweisbar.
Hinweise zur Anwendung von Chlor im Trinkwasser
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich. So ist das Trinkwasser, das z.B. von den großen Wasserwerken (Bodensee-Wasserversorgung, Landeswasserversorgung) über große Distanz transportiert wird, immer mit einer sog. Transportchlorung versehen.
- Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
- Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
- Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
- Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran sollten nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Spülmaschine und Waschmaschine
Haushaltsgeräte können ganz normal betrieben werden. An der Spülmaschine kann vorsorglich ein erhöhtes Temperaturprogramm gewählt werden, was aber nicht unbedingt erforderlich ist.
Rückfragen
# Versorgungsgebiet des ZWUS: Tel. 07542/403-251 oder -252 oder info@zwus.de (zu den Geschäftszeiten).
# Versorgungsbereich des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung: Tel. 07528/920-960 oder info@haslach-wasser.de.