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Grundsteuerreform 2025

Tettnang setzt Grundsteuerreform des Landes um – Gemeinderat beschloss neue Hebesätze


Grundsteuerreform 2025

Auswirkungen der Grundsteuerreform

Tettnang setzt Grundsteuerreform des Landes um

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April die Bewertungsregeln für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ das Land Baden-Württemberg 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz, das ein modifiziertes Bodenwertmodell vorsieht. Ab 2025 muss die Grundsteuer demzufolge nach neuem Recht erhoben werden. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, braucht die Stadt Tettnang eine neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 beschlossen.

Hebesätze der Grundsteuer der Stadt Tettnang

Die neue Hebesatzsatzung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und setzt gemäß § 2 der Hebesatzsatzung folgende Hebesätze fest (diese werden in Prozent angegeben):

  1. Für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auf 685 Prozent. 
  2. Für die Grundsteuer B, Sonstige Grundstücke, auf 200 Prozent.

Mit den neuen Hebesätzen bleibt die Grundsteuer in Tettnang aufkommensneutral. Das bedeutet, die Stadt wird in Summe weiterhin nicht mehr Grundsteuer einnehmen, als das 2024 der Fall war. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann die neue Regelung dennoch bedeuten, dass sie mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen müssen. Dies liegt am neuen Berechnungsverfahren, das das neue Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg vorgibt. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss.

Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid?

Die Stadtverwaltung bereitet zurzeit die neuen Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 vor. Anfang März werden diese an die Grundstückseigentümer bzw. Steuerpflichtigen verschickt. Dem Bescheid liegt ein Informationsblatt mit Erläuterungen zur Grundsteuerreform bei.

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass die Grundsteuerreform generell und auch im Speziellen zahlreiche Fragen aufwirft. Die Stadt Tettnang wird deshalb am 5. März 2025 um 18 Uhr in der Aula des Montfortgymnasiums eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform veranstalten.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie aber auch nachfolgend (Fragen und Antworten werden laufend ergänzt):

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsteuer

Mehrere Fragezeichen, ein Block und ein Stift









Blaue Fragezeichen auf weißen Hintergrund, davor Lupe mit  mehrfach dem Wort FAQ


Informationen und FAQ

Antworten auf viele Fragen und Informationen rund um die Grundsteuerreform sowie einen Faktencheck zu verbreiteten Behauptungen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.