Auswirkungen der Grundsteuerreform
Tettnang setzt Grundsteuerreform des Landes um
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Bewertungsregeln für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ das Land Baden-Württemberg 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz, das ein modifiziertes Bodenwertmodell vorsieht. Ab 2025 muss die Grundsteuer demzufolge nach neuem Recht erhoben werden. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, braucht die Stadt Tettnang eine neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 beschlossen.
Hebesätze der Grundsteuer der Stadt Tettnang
Die neue Hebesatzsatzung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und setzt gemäß § 2 der Hebesatzsatzung folgende Hebesätze fest (diese werden in Prozent angegeben):
- Für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auf 685 Prozent.
- Für die Grundsteuer B, Sonstige Grundstücke, auf 200 Prozent.
Mit den neuen Hebesätzen bleibt die Grundsteuer in Tettnang aufkommensneutral. Das bedeutet, die Stadt wird in Summe weiterhin nicht mehr Grundsteuer einnehmen, als das 2024 der Fall war. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann die neue Regelung dennoch bedeuten, dass sie mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen müssen. Dies liegt am neuen Berechnungsverfahren, das das neue Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg vorgibt. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss.
Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid?
Die Stadtverwaltung bereitet zurzeit die neuen Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 vor. Anfang März werden diese an die Grundstückseigentümer bzw. Steuerpflichtigen verschickt. Dem Bescheid liegt ein Informationsblatt mit Erläuterungen zur Grundsteuerreform bei.
Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass die Grundsteuerreform generell und auch im Speziellen zahlreiche Fragen aufwirft. Die Stadt Tettnang wird deshalb am 5. März 2025 um 18 Uhr in der Aula des Montfortgymnasiums eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform veranstalten.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie aber auch nachfolgend (Fragen und Antworten werden laufend ergänzt):
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsteuer

Wie entsteht meine Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird nach dem Gesetz in einem dreistufigen Verfahren geregelt. Zunächst stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Man nennt diesen ersten Schritt auch Bewertungsverfahren. Es endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids. Diesen Grundsteuerwertbescheid zieht das Finanzamt in einem zweiten Schritt heran, um den Messbetrag zu berechnen. Diese Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheides. Erst im letzten Schritt errechnet schließlich die Stadt die Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz, Der von der Stadt ausgestellte Grundsteuerbescheid setzt schlussendlich die Grundsteuer für den jeweiligen Steuerpflichtigen fest.
An wen kann ich mich für persönliche Anfragen wenden?
- Bodenrichtwert oder Gutachten:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis,
Stadt Friedrichshafen, Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen, Telefon: 07541/203-4230,
Email: gutachterausschuss@friedrichshafen.de
Internetseite der Geschäftsstelle: https://www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/rathaus-buergerservice/aemter-a-z/detailseite/amt/geschaeftsstelle-gutachterausschuss/
- Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag und entsprechende Bescheide (Kontaktdaten sind jeweils auf den Bescheiden des Finanzamtes angegeben):
Finanzamt Friedrichshafen, Ehlersstraße 13, 88046 Friedrichshafen, Telefon: 07542/706-449,
Internetseite des Finanzamts zur neuen Grundsteuer: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
- Hebesatz, festgesetzte Grundsteuer und Grundsteuerbescheid:
Stadt Tettnang, Amt für Steuern & Controlling:
Gertrud Graf, gertrud.graf@tettnang.de, Telefon: 07542/510-303
Annette Dollmann, annette.dollmann@tettnang.de, Telefon: 07542/510-350
- Bodenrichtwert oder Gutachten:
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Die Bodenrichtwerte finden Sie in der Datenbank Boris-BW unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“. Unter der Internetadresse www.gutachterausschuesse-bw.de sind sie abrufbar.
Wie berechnet das Finanzamt den Messbetrag?
Um den Messbetrag zu erhalten, wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 1,3 Promille. Auf Antrag wird allerdings beispielsweise eine überwiegende Wohnnutzung eines Grundstücks begünstigt. Im Beispielsfall wird die Steuermesszahl um 30 Prozent reduziert.
Ist die Stadt Tettnang an die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts Friedrichshafen gebunden?
Ja, die Stadt Tettnang ist an die vorausgegangenen Bescheide des Finanzamts gebunden. Dies auch dann, wenn Sie den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid beeinsprucht haben. Wird dem Einspruch allerdings stattgegeben, wird auch der Grundsteuerbescheid der Stadt geändert.
Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?
- Gegen jeden Bescheid der Stadt Tettnang kann grundsätzlich bei der Stadt Widerspruch eingelegt werden. Das heißt, auch gegen den Grundsteuerbescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Auch in diesem Fall müssen Sie die Grundsteuer bezahlen, denn ein Einspruch entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Ist Ihr Einspruch jedoch erfolgreich, wird die Stadt Ihren Grundsteuerbescheid entsprechend ändern. Zu viel gezahlte Grundsteuer erhalten Sie dann zurück.
- Gegen die Bescheide des Finanzamts, wie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, kann beim Finanzamt widersprochen werden. Es gibt dabei allerdings eine Frist: Diese beträgt ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei der Erstellung des Grundsteuerbescheids ist die Stadt Tettnang an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden. Richten sich Ihre Bedenken also ausschließlich gegen die Höhe des Grundsteuerwertes oder den Messbetrag, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Friedrichshafen.
Wenn ich dem Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt widersprochen habe, muss ich dann trotzdem gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Einspruch einlegen?
Richten sich Ihre Bedenken nur gegen die Höhe des Grundsteuerwertes oder den Messbetrag, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Stadt weder notwendig noch zielführend.
Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt habe?
Auch in diesem Fall müssen Sie die Grundsteuer bezahlen, denn ein Einspruch entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Ist Ihr Einspruch jedoch erfolgreich, wird die Stadt Ihren Grundsteuerbescheid entsprechend ändern. Zu viel gezahlte Grundsteuer erhalten Sie dann zurück.
Welche Bedeutung hat die Grundsteuer für Deutschland
Die Grundsteuer ist das finanzielle Rückgrat der Kommunen. Die Einnahmen daraus stehen ausschließlich den Kommunen zu. Damit finanzieren sie wichtige kommunale Aufgaben, wie die öffentliche Infrastruktur, Kitas, Spielplätze und vieles mehr. Deshalb können die Kommunen auf diese Einnahmen, die von der Konjunktur unabhängig sind, kaum verzichten.
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Das ist in den allermeisten Fällen der Eigentümer des Grundbesitzes. Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner. Dies ist zum Beispiel bei Erbengemeinschaften der Fall.
Für wen gilt die Grundsteuer A und B?
Grundsteuer A = Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B = Sonstige Grundstücke (unbebaute und bebaute Grundstücke)Wann wird die Grundsteuer fällig?
Für diejenigen Steuerpflichtigen, welche die vierteljährliche Zahlungsweise gewählt haben, wird die erste Rate nicht zum 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig, sondern zu dem im Grundsteuer-Bescheid ausgewiesenen Termin. Die Fälligkeiten 15. Mai 2025, 15. August 2025 und 15. November 2025 bleiben gleich. Für Jahreszahler ergibt sich keine Änderung, die Fälligkeit bleibt zum 01. Juli 2025.
Die Anpassung von Daueraufträgen bei Ihrer Bank ist notwendig.
Alle Daueraufträge müssen angepasst werden, da sich sowohl der Zahlungstermin für die erste Rate als auch die Höhe der Grundsteuerraten verändern. Bitte löschen Sie Ihren laufenden Dauerauftrag bei der Bank und legen Sie einen neuen Dauerauftrag an. Auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid sind die Fälligkeitstermine und die Höhe der Raten angegeben.Was passiert, wenn ich bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt habe?
Für diejenigen Steuerschuldner, die der Stadt Tettnang ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Grundsteuer zu den ausgewiesenen Terminen auf dem Grundsteuerbescheid 2025 eingezogen. Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich. Vordrucke zum Lastschriftverfahren finden Sie auf hier.
Grundsteuerreform – Wichtige Hintergrundinformationen
Weshalb wurde das bisherige Grundsteuerrecht als verfassungswidrig erklärt?
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 10. April 2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seine Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.
Unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern
Die Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Während einige Länder das sog. Bundesmodell anwenden, haben sich andere Bundesländer dazu entschieden, eigene Landesgesetze zu verabschieden. Der Landtag hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Baden-Württemberg hat ein modifiziertes Bodenwertmodell eingeführt.
Worin unterscheidet sich das Landes- von dem Bundesmodell bei der Grundsteuer B?
Das Bundesmodell berücksichtigt verschiedene Komponenten für die Berechnung des Grundsteuerwertes. Dazu gehören unter anderem die Grundstücksfläche, aber auch die darauf befindlichen Gebäude. Diese werden nach Art, Fläche und Alter bewertet. Das macht die Berechnung detailreich, komplex und fehleranfällig. Das baden-württembergische Modell verzichtet auf die Gebäudekomponente und zieht nur die Grundstücksfläche bewertet mit dem Bodenrichtwert heran. Daher ist es einfacher, transparenter und unbürokratischer.
Welche Folgen hat die Reform für Mieterinnen und Mieter?
Laut der bundesgesetzlichen Betriebskostenverordnung ist die Grundsteuer umlagefähig. Daran hat sich nichts geändert. Das bedeutet: Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen die Grundsteuer den Mieterinnen und Mietern über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Ob und wie sich die Reform auf sie auswirkt, können die Mieterinnen und Mietern anhand der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 sehen. Diese erhalten die Mieterinnen und Mieter in der Regel im Laufe des Jahres 2026.