Auswirkungen der Grundsteuerreform
Tettnang setzt Grundsteuerreform des Landes um
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April die Bewertungsregeln für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ das Land Baden-Württemberg 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz, das ein modifiziertes Bodenwertmodell vorsieht. Ab 2025 muss die Grundsteuer demzufolge nach neuem Recht erhoben werden. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, braucht die Stadt Tettnang eine neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 beschlossen.
Hebesätze der Grundsteuer der Stadt Tettnang
Die neue Hebesatzsatzung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und setzt gemäß § 2 der Hebesatzsatzung folgende Hebesätze fest (diese werden in Prozent angegeben):
- Für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auf 685 Prozent.
- Für die Grundsteuer B, Sonstige Grundstücke, auf 200 Prozent.
Mit den neuen Hebesätzen bleibt die Grundsteuer in Tettnang aufkommensneutral. Das bedeutet, die Stadt wird in Summe weiterhin nicht mehr Grundsteuer einnehmen, als das 2024 der Fall war. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann die neue Regelung dennoch bedeuten, dass sie mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen müssen. Dies liegt am neuen Berechnungsverfahren, das das neue Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg vorgibt. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss.
Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid?
Die Stadtverwaltung bereitet zurzeit die neuen Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 vor. Anfang März werden diese an die Grundstückseigentümer bzw. Steuerpflichtigen verschickt. Dem Bescheid liegt ein Informationsblatt mit Erläuterungen zur Grundsteuerreform bei.
Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass die Grundsteuerreform generell und auch im Speziellen zahlreiche Fragen aufwirft. Die Stadt Tettnang wird deshalb am 5. März 2025 um 18 Uhr in der Aula des Montfortgymnasiums eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform veranstalten.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie aber auch nachfolgend (Fragen und Antworten werden laufend ergänzt):
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsteuer
Wie entsteht meine Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird nach dem Gesetz in einem dreistufigen Verfahren geregelt. Zunächst stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Man nennt diesen ersten Schritt auch Bewertungsverfahren. Es endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids. Diesen Grundsteuerwertbescheid zieht das Finanzamt in einem zweiten Schritt heran, um den Messbetrag zu berechnen. Diese Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheides. Erst im letzten Schritt errechnet schließlich die Stadt die Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz, Der von der Stadt ausgestellte Grundsteuerbescheid setzt schlussendlich die Grundsteuer für den jeweiligen Steuerpflichtigen fest.
An wen kann ich mich für persönliche Anfragen wenden?
- Bodenrichtwert oder Gutachten:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis,
Stadt Friedrichshafen, Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen, Telefon: 07541/203-4230,
Email: gutachterausschuss@friedrichshafen.de
Internetseite der Geschäftsstelle: https://www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/rathaus-buergerservice/aemter-a-z/detailseite/amt/geschaeftsstelle-gutachterausschuss/
- Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag und entsprechende Bescheide (Kontaktdaten sind jeweils auf den Bescheiden des Finanzamtes angegeben):
Finanzamt Friedrichshafen, Ehlersstraße 13, 88046 Friedrichshafen, Telefon: 07542/706-449,
Internetseite des Finanzamts zur neuen Grundsteuer: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
- Hebesatz, festgesetzte Grundsteuer und Grundsteuerbescheid:
Stadt Tettnang, Amt für Steuern & Controlling:
Gertrud Graf, gertrud.graf@tettnang.de, Telefon: 07542/510-303
Annette Dollmann, annette.dollmann@tettnang.de, Telefon: 07542/510-350
- Bodenrichtwert oder Gutachten:
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Die Bodenrichtwerte finden Sie in der Datenbank Boris-BW unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“. Unter der Internetadresse www.gutachterausschuss-bw.de/ sind sie abrufbar.
Wie berechnet das Finanzamt den Messbetrag?
Um den Messbetrag zu erhalten, wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 1,3 Promille. Auf Antrag wird allerdings beispielsweise eine überwiegende Wohnnutzung eines Grundstücks begünstigt. Im Beispielsfall wird die Steuermesszahl um 30 Prozent reduziert.
Ist die Stadt Tettnang an die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts Friedrichshafen gebunden?
Ja, die Stadt Tettnang ist an die vorausgegangenen Bescheide des Finanzamts gebunden. Dies auch dann, wenn Sie den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid beeinsprucht haben. Wird dem Einspruch allerdings stattgegeben, wird auch der Grundsteuerbescheid der Stadt geändert.
Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?
- Gegen jeden Bescheid der Stadt Tettnang kann grundsätzlich bei der Stadt Widerspruch eingelegt werden. Das heißt, auch gegen den Grundsteuerbescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Auch in diesem Fall müssen Sie die Grundsteuer bezahlen, denn ein Einspruch entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Ist Ihr Einspruch jedoch erfolgreich, wird die Stadt Ihren Grundsteuerbescheid entsprechend ändern. Zu viel gezahlte Grundsteuer erhalten Sie dann zurück.
- Gegen die Bescheide des Finanzamts, wie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, kann beim Finanzamt widersprochen werden. Es gibt dabei allerdings eine Frist: Diese beträgt ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei der Erstellung des Grundsteuerbescheids ist die Stadt Tettnang an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden. Richten sich Ihre Bedenken also ausschließlich gegen die Höhe des Grundsteuerwertes oder den Messbetrag, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Friedrichshafen.
Wenn ich dem Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt widersprochen habe, muss ich dann trotzdem gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Einspruch einlegen?
Richten sich Ihre Bedenken nur gegen die Höhe des Grundsteuerwertes oder den Messbetrag, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Stadt weder notwendig noch zielführend.
Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt habe?
Auch in diesem Fall müssen Sie die Grundsteuer bezahlen, denn ein Einspruch entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Ist Ihr Einspruch jedoch erfolgreich, wird die Stadt Ihren Grundsteuerbescheid entsprechend ändern. Zu viel gezahlte Grundsteuer erhalten Sie dann zurück.