Lärmaktionsplan
Gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt Tettnang zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.
Die Stadt hat entsprechend der rechtlichen Grundlagen alle überörtlichen Straßen und zusätzlich alle städtischen Straßen mit über 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag untersucht. Im Einzelnen sind dies die folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitte: Bundesstraße B 467, die Landesstraße L 333 sowie Abschnitte der Landesstraße L 329. Aufgrund der im August 2012 in Betrieb genommenen innerörtlichen Entlastungsstraße und der damit einhergehenden verkehrlichen Verlagerungen von der L 329 (Ravensburger Straße, Kirchstraße) auf die Bahnhofstraße, Bachstraße, Wangener Straße, Martin-Luther-Straße und Loretostraße, sind die damals angestellten Berechnungen nicht länger aussagekräftig. Der aktuellen Lärmkartierung der Stadt Tettnang wurde ein funktionales Straßennetz zugrunde gelegt, das sämtliche Hauptverkehrsstraßen der Stadt ungeachtet ihrer Verkehrsbelastung umfasst. Folglich wurden auch Straßenabschnitte berücksichtigt, die weniger als die verpflichtend einzubeziehenden 8.200 Fahrzeuge pro Tag aufweisen.
In welchem Ausmaß die Straßen von Lärm betroffen sind, kann dem Lärmaktionsplan der Stadt Tettnang und den dazugehörigen Anhängen entnommen werden (siehe rechte Spalte, pdf-Datei).
Der Lärmaktionsplan wurde unter Beteiligung der Bürgerschaft erstellt. Der Gemeinderat hat am 16.11.2016 den Lärmaktionsplan der Stadt Tettnang beschlossen.