Klimabudget
Der Gemeinderat hat in der öffentlicher Sitzung am 10. April 2024 das zweite Klimabudget der Stadt Tettnang beschlossen. Hiervon können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt direkt profitieren z.B. durch einen Klimabaum oder durch einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk. Die Stadt will damit einen Anreiz für mehr bürgerschaftliches Engagement zum Klimaschutz schaffen und die Bewusstseinsbildung und -stärkung der Bürger unterstützen.
Insgesamt hat der Gemeinderat ein Klimabudget in Höhe von 162.000 € beschlossen. Die Mittel wurden in vier verschiedene Maßnahmenblöcke aufgeteilt:
- Rund 90.000 € des Klimabudgets werden für die Förderung von Klimaschutz-Maßnahmen der Bürgerschaft verwendet werden.
- Rund 15.000 € werden für die Information und Sensibilisierung der Bürgerschaft und mittelständischen Unternehmen bezüglich Klimaschutz, in Form einer Veranstaltungsreihe eingesetzt.
- Rund 12.000 € werden für Kinder- und Jugendprojekten verwendet.
- Rund 45.000 € werden für freie Vorschläge aus der Bürgerschaft (bürgerschaftliches Engagement) verwendet.
Die Antragsfrist der Maßnahmen endet am 30. November 2024.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen:
Klimabaum-Ausgabe: Abholtermine und Informationen
Die Ausgabe der Klimabäume steht bevor! Insgesamt sind fast 300 Anträge eingegangen. Um die Abholung reibungslos zu gestalten und Verkehrsprobleme zu vermeiden, haben wir gestaffelte Termine und Zeitfenster eingerichtet:
31.10.2024
Kugelginkgo, Amberbaum, Walnuss08.11.2024
Eiche, Ahorn, Linde15.11.2024
Obstbäume12:00 – 13:00 Uhr
Nachname A – F07:30 – 08:30 Uhr
Nachname A - G07:30 – 08:30 Uhr
Nachname A – G13:00 – 14:00 Uhr
Nachname G – L08:30 – 09:30 Uhr
Nachname H - L08:30 – 09:30 Uhr
Nachname H – K14:00 – 15:00 Uhr
Nachname M - Z09:30 – 10:30 Uhr
Nachname M - Z09:30 – 10:30 Uhr
Nachname L – SCH10:30 – 11:30 Uhr
Nachname Si – ZWichtige Hinweise:
- Bitte bringen Sie zur Abholung einen Anhänger mit, da die Bäume zu groß sind, um sie im Auto zu transportieren.
- Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, Wildschutzmanschetten, Kokosschnur und Baumpfähle zu erwerben.
- Sollten Sie den Baum nicht selber abholen können, bitten wir Sie um eine kurze E-Mail.
- Bitte halten Sie sich an die Aufteilung, nur so können wir ein Verkehrschaos vermeiden!
- Die angegebenen Baumarten werden nur am zugeteilten Termin ausgegeben und sind an den anderen Tagen nicht auf Lager! Wir haben schlichtweg nicht den Platz so viele Bäume auf einmal zu lagern.
Was wird gefördert?
Folgend ein kurzer Überbick über die förderfähigen Maßnahmen. Details finden Sie in den Förderrichtlinien.
- Klimaschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden:
Insbesondere durch eine effektive Wärmedämmung wird der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie gesenkt, was nicht nur Kosten spart, sondern auch einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leistet, indem der CO2-Ausstoß im Zusammenhang mit der Energieerzeugung minimiert wird. Konkret werden folgende Maßnahmen gefördert:- Energieberatung
(Beratung durch Energiefachberater des Handwerks: 50 %, max. 75€;
Beratung durch unabhängigen Energieberater: 50 %, max. 150 €)
- Dachdämmung (10€/m2, max. 1.500€)
- Außenwanddämmung (10€/m2, max. 2.000€)
- Fenster (20€/m2, max. 1.500€)
- Außentüren (60€/m2, max. 300€)
- Blower-Door-Test zur Qualitätssicherung (200€)
- Lüftung
(Dezentral: Zuschuss pro Anlage 150 € max. 750 €;
Zentral: Zuschuss 750 EUR)
- Energieberatung
- Maßnahme zur Energieerzeugung (Balkonkraftwerke)
Zur Abdeckung der elektrischen Grundlast im Haushalt sowie zur Unterstützung der Energiewende und für einen Beitrag zur CO2- Neutralität wird die Installation eines Balkonkraftwerks monetär gefördert. Ein Balkonkraftwerk kann ca. 330 kg CO2 pro Jahr einsparen, das etwa 3 % der jährlichen CO2-Emissionen eines Haushalts entspricht.
Bei Selbstmontage beträgt die Förderung 100 € (200 € mit sozialem Nachweis). Für professionelle Installation durch Fachbetriebe sind es 200 € (300 € mit sozialem Nachweis).- Maßnahme zur CO2-Speicherung (Klimabaum)
Mit dem Klimabaum setzen Bürgerinnen und Bürger ein sichtbares Zeichen für mehr Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur Durchgrünung des Stadtgebietes. Pro Baum werden 1 t CO2 in 80 Jahren Wachstum (bspw. Buche) gebunden.
Gefördert wird ein kostenloser Baum für die Bürger und Bürgerinnen, der aus einer vorgegebenen Auswahl im Rahmen der Antragstellung ausgewählt werden kann.
Über den Zeitpunkt der Ausgabe wird nach Ende der Frist (30. September 2024) per Mail, auf der Homepage und den StadTTnachrichten informiert.- Maßnahme zum Regenwassermanagement (Zisternen)
Die Installation einer Zisterne in einem privaten Haushalt bietet nicht nur eine nachhaltige Möglichkeit zur Wasserversorgung, sondern trägt auch dazu bei, den Wasserverbrauch zu reduzieren. Gefördert werden Neuinstallationen inkl. den dazugehörigen Erd- und Leitungsarbeiten von unterirdischen Zisternen zur Regenwasserrückhaltung.
Es werden 25% der Gesamtkosten und max. 1.000 € gefördert.- Biodiversitätsmaßnahmen (Nistkästen, Insektenhotels und Fledermauskästen)
Die Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um die Vielfalt der Natur zu bewahren, ökologische Gleichgewichte zu fördern und langfristig die Stabilität und Resilienz der Ökosysteme zu sichern.
Daher soll die kostenfreie Ausgabe von Nistkästen, Insektenhotels und Fledermauskästen gefördert werden. Ein Kasten pro Person.
Über den Zeitpunkt der Ausgabe wird nach Ende der Frist (30. September 2024) per Mail, auf der Homepage und den StadTTnachrichten informiert.- Maßnahme zur Förderung des ÖPNV
Durch die Förderung des ÖPNVs soll dieser attraktiver für die Bürgerschaft gestaltet werden. Jeder gefahrene Kilometer mit dem ÖPNV spart 150 g CO2.
Bei Vorlage von fünf Belegen eines Deutschlandtickets (49 €) wird ein Ticket im Wert von 49 € erstattet.
Mit sozialem Nachweis werden bereits nach drei Belegen ein Ticket erstattet.- Klimaschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden:
Freie Vorschläge aus der Bürgerschaft - bürgerschaftliches Engagement
Ideen aus der Bürgerschaft, die dem Klimaschutz dienen, sollen monetär gefördert werden. Die Zuschusshöhe wird auf max. 5.000 € pro Projekt und Jahr festgelegt, so dass mehrere Projekte im Rahmen des Budgets förderfähig sind. Es besteht die Möglichkeit, in besonderen Fällen eine erhöhte Förderung zu gewähren. Eine solche Entscheidung erfordert jedoch eine individuelle Prüfung.
Die Projekte sind von dem Antragsteller umzusetzen.Mögliche Projekte könnten sein:
- Austausch herkömmlicher Leuchtmittel in gemeinnützigen Gebäuden,
wie zum Beispiel Gemeindezentren - Urban Gardening zur Begrünung von Stadtteilen oder öffentlichen Grünflächen
- Durchführung von Flohmärkten und Tauschaktionen
- Initiierung von Müllsammelaktionen
- Bau von Radservicestationen, Fahrradständer
- Unterstützung für den Bau einer Gemeinschafts-PV-Anlage
- Austausch herkömmlicher Leuchtmittel in gemeinnützigen Gebäuden,
Förderung von Kinder- und Jugendprojekten
Insbesondere die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen zum Klimawandel ist von entscheidender Bedeutung, um Umweltbewusstsein zu fördern und zukünftige Generationen zu befähigen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Projekte in diesem Zusammenhang bieten die Chance, aktive Teilnahme und Verantwortungsbewusstsein zu stärken, um einen positiven Einfluss auf die Umwelt zu nehmen.
Daher sollen Kinder- und Jugendprojekte gefördert werden. Kindergärten, Schulen, das Jugendhaus, die Jugendbeteiligung sowie Jugendliche selbst können Anträge stellen.Förderrichtlinien
- Förderrichtlinie „Klimaschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden“
- Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Energieerzeugung (Balkonkraftwerke)"
- Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV“
- Förderrichtlinie „Maßnahmen zum Regenwassermanagement (Zisternen)“
- Förderrichtlinie „Maßnahmen zur CO2-Speicherung (Klimabäume)“
- Förderrichtlinie „Biodiversitätsmaßnahmen (Nistkästen, Insektenhotels und Fledermauskästen)“
- Förderrichtlinie „Förderung freie Vorschläge aus der Bürgerschaft (bürgerschaftliches Engagement)“
- Förderrichtlinie „Förderung Kinder- und Jugendprojekte“
Wie bekomme ich die Förderung?
Ab dem 01. Mai .2024 können die Anträge online gestellt werden. Sie finden die jeweiligen Anträgen in der rechten Spalte. Wer keine Möglichkeit hat diese online zu beantragen, kann die Anträge im Rathaus abholen und ausgefüllt dort wieder abgeben.
Wer bekommt die Förderung?
- Alle natürlichen und juristischen Personen der Stadt Tettnang sowie deren Ortschaften sind antragsberechtigt.
- Bei Fördermaßnahmen mit der Voraussetzung eines sozialen Nachweises muss zusätzlich einer der folgenden Belege erbracht werden: Wohngeldbescheid, Bürgergeldbescheid, Grundsicherungsbescheid, Sozialausweis.
Wie lang gilt die Förderung?
- Die Antragstellung für Balkonkraftwerke ist rückwirkend zum vom 01. Januar 2024 möglich.
- Der Antrag muss zwingend bis zum 30. November 2024 gestellt sein, sonst ist eine Förderung ausgeschlossen.
Die Antragsfrist für die Klimabäume und die Biodiversitätsmaßnahmen ist der 30.09.2024.
Antragstellung und Bewilligung
- Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang und Vollständigkeit der Unterlagen.
- Jede Maßnahme darf nur einmal beantragt werden.
- Sobald das Budget aufgebraucht ist, wird keine Bewilligung mehr erteilt.
- Wird die Maßnahme vor Antragstellung durchgeführt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Bei Ausschöpfung des Budgets gilt das Nachrückverfahren.
Rückblick Klimabudget 2023
Im Jahr 2023 gab es das erste Klimabudget der Stadt Tettnang in Höhe von 200.000€. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen, um beispielsweise finanzielle Unterstützung für Projekte wie Balkonkraftwerke oder vergünstigte ÖPNV-Tickets zu erhalten. Ein besonderer Erfolg war die kostenfreie Verteilung von Klimabäumen an die Bürger und Bürgerinnen. Ein weiterer Teil des Klimabudgets bestand darin, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Ideen für mehr Klimaschutz einbringen konnten. Ein Fördertopf von 95.000€ stand bereit, um finanzielle Unterstützung für diese freien Ideen aus der Bürgerschaft zu gewähren. 10.000 Euro des Klimabudgets werden für Schulprojekte für den Klimaschutz zur Verfügung gestellt um auch in der jüngeren Bevölkerung, kreative Projekte im Bereich Klimaschutz zu unterstützen.
Insgesamt wurden 237 Anträge eingereicht, wovon 233 Anträge mit einem Fördervolumen von 26.533,04 € bewilligt wurden. Dies entspricht umgerechnet einer CO2-Einsparung von ca. 26.871 kg pro Jahr.
Fördermaßnahme
Anzahl der
AnträgeCO2-Einsparungen
Klimabaum
114
1.425 kg pro Jahr
Balkonkraftwerke
99
22.230 kg pro Jahr
ÖPNV
24
3.216 kg pro Jahr (bei 210 km Fahrleistung/Monat bei 5 Monaten Nutzung)
Austausch Kühl- und Gefriergeräte
0
0
SUMME:
237
Ca. 26.871 kg pro Jahr
Insgesamt wurden es sechs freie Vorschläge eingereicht, unter welchen folgende zwei durch den Gemeinderat ausgewählt wurden:
- Die naturnahe Gestaltung von Kreisverkehren
- Der Bau von Lademöglichkeiten für E-Autos im Mehrfamilienhaus-Umfeld
Als Schulprojekt wurde die "Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Bauwagen auf dem Schulcampus" ausgewählt.
- Die naturnahe Gestaltung von Kreisverkehren
Förderanträge
Förderantrag „Klimaschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden“
Förderantrag „Maßnahmen zur Energieerzeugung (Balkonkraftwerke)"
Förderantrag „Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV“
Förderantrag „Maßnahmen zum Regenwassermanagement (Zisternen)“
Förderantrag „Förderung freie Vorschläge aus der Bürgerschaft (bürgerschaftliches Engagement)“
Förderantrag „Förderung Kinder- und Jugendprojekte“