Hochwassergefahrenkarten
Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg haben bis 2015 Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer erstellt. Sie liefern für über 11.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen.
Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen.
Anwendung für Bürgerinnen und Bürger
Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage
- für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen);
- für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z. B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
- für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.
Rechtsgrundlagen
Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf Artikel 6 der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, der durch § 74 Wasserhaushaltsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.
In Baden-Württemberg erstellen die Regierungspräsidien als Flussgebietsbehörden die Hochwassergefahrenkarten und schreiben diese gemäß der Anforderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie weiter fort. Die Darstellung der Überflutungsbereiche für 100-jährliches Hochwasser (HQ100) in den Karten hat zwar nur deklaratorische Wirkung, liefert aber ein starkes Indiz dafür, ob ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach § 65 WG mit den Rechtsfolgen des § 78 WHG (u. a. Verbot der Ausweisung von Baugebieten und der Errichtung von baulichen Anlagen) vorliegt.
Weitere Informationen zum Thema Hochwasser/Starkregen erhalten Sie unter folgenden Links
https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/
https://www.gdv.de/de/themen/schwerpunkte/naturgefahren
https://wbw-fortbildung.net/pb/Home/Taetigkeiten/Tipps+fuer+Gewaesseranlieger.html