Sportlerehrung am 24.01.2025
Die Stadt Tettnang plant im Januar 2025 eine Sportlerehrung durchzuführen. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen bei Wettbewerben bzw. Wettkämpfen. Besondere Leistungen liegen in folgenden Fällen vor (siehe § 5 unten).
Ebenfalls werden einzelne Personen geehrt, die sich über das normale Maß hinaus im Sportverein engagieren (z.B. Mitglied des Vorstands, Trainer, Schiedsrichter, etc.). Die Voraussetzungen finden Sie unten bei § 1.
Es können einzelne Personen, Gruppen, Vereine und Organisationen ausgezeichnet werden, die in Tettnang ansässig sind oder sich in Tettnang engagieren.
Anträge für Ehrungen können bis zum 14.10.2024 gestellt werden.
Mögliche Ehrungen gemäß der Ehrungsrichtlinie der Stadt Tettnang:
(zum Aufklappen anklicken)
§ 1: Ehrungen für besondere Verdienste
(1) Die Auszeichnungen werden als Zeichen dankbarer Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung in den Bereichen des sozialen, sportlichen und kulturellen Lebens, von Politik, Gemeinschaft, Kirche, Städtepartnerschaft, Wirtschaft und Wissenschaft verliehen.
(2) Personenkreis: Es können einzelne Personen, Gruppen, Vereine und Organisationen ausgezeichnet werden, die in Tettnang ansässig sind oder sich in Tettnang engagieren.
(3) Die Stadt Tettnang hat folgende Auszeichnungen zu vergeben, in ihrer Rangfolge aufsteigend:
1. Ehrenbrief: Der Ehrenbrief wird für ehrenamtliches Engagement von mindestens 10 Jahren verliehen. Die im Ehrenamt ausgeübte Funktion muss dabei mit besonderer Verantwortung verbunden sein und einen zeitlich erheblichen Umfang haben, z. B. als Mitglied des Vorstandes, Sprecher/in einer Initiative, in der Nachwuchsförderung oder in vergleichbarer Weise. Der Ehrenbrief kann zudem als Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung verliehen werden, unabhängig von der zeitlichen Dauer.
2. Silberne Stadtmedaille: Die Verleihung der Silbernen Stadtmedaille erfordert neben den unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 15 Jahren. Die Silberne Stadtmedaille kann zudem als Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung verliehen werden, unabhängig von der zeitlichen Dauer.
3. Goldene Stadtmedaille: Die Verleihung der Goldenen Stadtmedaille erfordert neben den unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 20 Jahren. Die Goldene Stadtmedaille kann zudem als Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung verliehen werden, unabhängig von der zeitlichen Dauer.
4. Goldene Verdienstmedaille: Am 25. Oktober 1982 wurde vom Gemeinderat eine „Verdienstmedaille der Stadt Tettnang“ zur Würdigung besonderer Verdienste um die Stadt Tettnang gestiftet. Die Verdienstmedaille wird in Gold verliehen und ist eine besondere und hohe Ehrung, die nur persönlich an Bürgerinnen, Bürger und andere
Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Tettnang besonders verdient gemacht haben, durch Gemeinderatsbeschluss verliehen wird. Zu den Grundsätzen der Verleihung einer Verdienstmedaille wurde 1982 eine gesonderte Richtlinie festgelegt, auf die hier verwiesen wird.5. Ehrenbürgerschaft: Die Ehrenbürgerschaft ist die bedeutendste Auszeichnung der Stadt Tettnang. Das Ehrenbürgerrecht der Stadt Tettnang gemäß § 22 GemO kann Persönlichkeiten, die sich in außergewöhnlich vorbildlicher und besonders herausragender Weise um die Stadt Tettnang und ihre Bürgerschaft verdient gemacht haben, verliehen werden. Der Beschluss des Gemeinderats muss mit einer 2/3 Mehrheit erfolgen.
(4) Der Gemeinderat beschließt nach Vorprüfung durch die Verwaltung in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung der Auszeichnungen, ausgenommen des Ehrenbriefs. Vorschläge zur Verleihung können der Bürgermeister / die Bürgermeisterin, sowie Mitglieder des Gemeinderates oder des Ortschaftsrates einreichen. Zudem können aus der Bürgerschaft, von Vereinen, Gruppierungen oder sonstigen Organisationen aus Tettnang detailliert und schriftlich Vorschläge eingereicht werden.
(5) Über die Verleihung der Auszeichnungen (ausgenommen Ehrenbrief) wird eine Urkunde ausgestellt, die der ausgesprochenen Ehrung jeweils gerecht wird, den Namen des/der Geehrten und gegebenenfalls die Würdigung seiner / ihrer besonderen Verdienste enthält.
(6) Die Ehrungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig voneinander verliehen werden.
§ 5: Ehrungen für sportliche Leistungen auf Wettbewerbsebene
(1) Für besondere Leistungen bei Wettbewerben bzw. Wettkämpfen wird seitens der Stadt Tettnang im Rahmen eines Empfangs oder einer anderen Veranstaltung eine Ehrung (i.d.R. eine Urkunde und ein Präsent) vorgenommen.
(2) Besondere Leistungen liegen in folgenden Fällen vor (sowohl für Jugend, Aktive und Seniorinnen und Senioren):
International:
•Teilnahme an Olympia, Paralympics, Weltmeisterschaft, Europameisterschaft, World Games u.ä.
National:
• Platz 1 bis 10 bei Deutschen Meisterschaften
• Aufstieg einer Mannschaft oder einer Sportlerin/eines Sportlers in die höchste Bundesklasse
• Berufung in die Nationalmannschaft
• Aufstellen eines anerkannten Bundesrekordes
Regional:
• Platz 1 bis 3 bei Württembergischen Meisterschaften
• Platz 1 bis 6 bei Süddeutschen Meisterschaften
Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“:
• Platz 1 bis 6 auf Bundesebene
• Platz 1 bis 3 auf Landesebene
Sonstiges:
• Mannschaften nach 3-maligem Verbleib in der höchsten Spielklasse(3) Der Stadt Tettnang sind die Leistungen nach Absatz 2 durch die Vereine zu melden.
Bitte melden Sie Sportlerinnen und Sportler, die für eine Ehrung in Frage kommen über das folgende Formular bis spätestens Montag, 14.10.2024
(Bitte für jede Person / Mannschaft ein eigenes Formular ausfüllen.)