Ehrenamt ist eine Herzenssache...
Tettnang würdigt besonderes Engagement
Tettnang ehrt seine engagierten Helden - Jetzt Vorschläge bis 8. Mai 2025 einreichen.
Am Samstag, 18. Oktober 2025 findet im Neuen Schloss Tettnang ein Tag im Zeichen des Ehrenamts statt.
Am Vormittag geht es bereits mit einer Ehrenamtsmesse los. Von 10 bis 14 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, sich über das vielfältige Angebot der Tettnanger Vereine und ehrenamtlichen Gruppierungen zu informieren. Die Messe bietet darüber hinaus eine hervorragende Plattform für Austausch, Vernetzung und Inspiration.
Den feierlichen Höhepunkt des Tages bildet allerdings die Ehrungsveranstaltung am Abend. Ab 19 Uhr werden im Rittersaal Personen, Vereine und Organisationen für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement gewürdigt.
Vorschläge für zu ehrende Personen können von Vereinen, ehrenamtlichen Gruppierungen sowie von Bürgerinnen und Bürgern ab sofort eingereicht werden.
Voraussetzungen für eine Ehrung:
Es können einzelne Personen, Gruppen, Vereine und Organisationen ausgezeichnet werden, die in Tettnang ansässig sind oder sich in Tettnang engagieren. Die im Ehrenamt ausgeübte Funktion muss mit besonderer Verantwortung verbunden sein und einen zeitlich erheblichen Umfang haben, z. B. als Mitglied des Vorstandes, Sprecher/in einer Initiative, in der Nachwuchsförderung oder in vergleichbarer Weise.
Auszeichnungen für einzigartiges Engagement sind möglich für Verdienste in den Bereichen soziales und kulturelles Leben, Gemeinschaft, Städtepartnerschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Ehrungen im Bereich des Sports (sportliche Leistungen und Ehrenamt im Sportverein) sind hier ausgeschlossen. Dafür findet eine separate Sportlerehrung statt. Die Sportvereine werden hierüber zu gegebener Zeit informiert.
Folgende Ehrungen sind möglich:
- Ehrenbrief (bei mind. 10 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit)
- Silberne Stadtmedaille (bei mind. 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit)
- Goldene Stadtmedaille (bei mind. 20 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit)
- Goldene Verdienstmedaille
- Ehrenbürgerschaft
Über die Verleihung der Ehrenbriefe entscheidet die Stadtverwaltung, über die Verleihung der restlichen Ehrungen entscheidet der Gemeinderat.
Haben Sie einen Vorschlag für eine zu ehrende Person? Dann stellen Sie gerne hier den Antrag. Anträge können bis zum 8. Mai 2025 gestellt werden.
Die möglichen Ehrungen gemäß der Ehrungsrichtlinie können Sie hier im Detail nachlesen (bitte aufklappen).
(1) Die Auszeichnungen werden als Zeichen dankbarer Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung in den Bereichen des sozialen, sportlichen und kulturellen Lebens, von Politik, Gemeinschaft, Kirche, Städtepartnerschaft, Wirtschaft und Wissenschaft verliehen.
(2) Personenkreis: Es können einzelne Personen, Gruppen, Vereine und Organisationen ausgezeichnet werden, die in Tettnang ansässig sind oder sich in Tettnang engagieren.
(3) Die Stadt Tettnang hat folgende Auszeichnungen zu vergeben, in ihrer Rangfolge aufsteigend:
1. Ehrenbrief: Der Ehrenbrief wird für ehrenamtliches Engagement von mindestens 10 Jahren verliehen. Die im Ehrenamt ausgeübte Funktion muss dabei mit besonderer Verantwortung verbunden sein und einen zeitlich erheblichen Umfang haben, z. B. als Mitglied des Vorstandes, Sprecher/in einer Initiative, in der Nachwuchsförderung oder in vergleichbarer Weise. Der Ehrenbrief kann zudem als Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung verliehen werden, unabhängig von der zeitlichen Dauer.
2. Silberne Stadtmedaille: Die Verleihung der Silbernen Stadtmedaille erfordert neben den unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 15 Jahren. Die Silberne Stadtmedaille kann zudem als Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung verliehen werden, unabhängig von der zeitlichen Dauer.
3. Goldene Stadtmedaille: Die Verleihung der Goldenen Stadtmedaille erfordert neben den unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 20 Jahren. Die Goldene Stadtmedaille kann zudem als Würdigung für besondere Verdienste um die Stadt Tettnang und ihrer Bevölkerung verliehen werden, unabhängig von der zeitlichen Dauer.
4. Goldene Verdienstmedaille: Am 25. Oktober 1982 wurde vom Gemeinderat eine „Verdienstmedaille der Stadt Tettnang“ zur Würdigung besonderer Verdienste um die Stadt Tettnang gestiftet. Die Verdienstmedaille wird in Gold verliehen und ist eine besondere und hohe Ehrung, die nur persönlich an Bürgerinnen, Bürger und andere
Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Tettnang besonders verdient gemacht haben, durch Gemeinderatsbeschluss verliehen wird. Zu den Grundsätzen der Verleihung einer Verdienstmedaille wurde 1982 eine gesonderte Richtlinie festgelegt, auf die hier verwiesen wird.5. Ehrenbürgerschaft: Die Ehrenbürgerschaft ist die bedeutendste Auszeichnung der Stadt Tettnang. Das Ehrenbürgerrecht der Stadt Tettnang gemäß § 22 GemO kann Persönlichkeiten, die sich in außergewöhnlich vorbildlicher und besonders herausragender Weise um die Stadt Tettnang und ihre Bürgerschaft verdient gemacht haben, verliehen werden. Der Beschluss des Gemeinderats muss mit einer 2/3 Mehrheit erfolgen.
(4) Der Gemeinderat beschließt nach Vorprüfung durch die Verwaltung in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung der Auszeichnungen, ausgenommen des Ehrenbriefs. Vorschläge zur Verleihung können der Bürgermeister / die Bürgermeisterin, sowie Mitglieder des Gemeinderates oder des Ortschaftsrates einreichen. Zudem können aus der Bürgerschaft, von Vereinen, Gruppierungen oder sonstigen Organisationen aus Tettnang detailliert und schriftlich Vorschläge eingereicht werden.
(5) Über die Verleihung der Auszeichnungen (ausgenommen Ehrenbrief) wird eine Urkunde ausgestellt, die der ausgesprochenen Ehrung jeweils gerecht wird, den Namen des/der Geehrten und gegebenenfalls die Würdigung seiner / ihrer besonderen Verdienste enthält.
(6) Die Ehrungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig voneinander verliehen werden.
Bitte melden Sie ehrenamtlich tätige Personen, die für eine Ehrung in Frage kommen über das folgende Formular bis spätestens 08.05.2025
(Bitte für jede Person ein eigenes Formular ausfüllen.)