Bähnlesfest - So, 14. September 2025
Flohmarkt, Livemusik, Kunst
Am Sonntag, 8. September, feiert Tettnang das Bähnlesfest. Für jeden ist etwas geboten - vom großen Flohmarkt in der Innenstadt über den Kinderflohmarkt im Schlosspark, bis hin zu Livemusik und Kleinkunst. Seit 1976 verwandeln Bürger, Vereine, Musikkapellen, Künstler und Akrobaten, das Zentrum zwischen Lindauer Straße und Schloss in einen einzigen Festplatz. Der Tettnanger Handel bietet spezielle Angebote im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags.
48 Jahre Bähnlesfest
Das erste Bähnlesfest war 1976. Grund war die Einstellung des Bahnbetriebs von Tettnang nach Meckenbeuren. Die Tettnanger organisierten das erste Bähnlesfes, denn jedermann sollte wissen, dass Tettnang auch ohne Bähnle lockt. Seither verwandeln die Bürger, Vereine, die Musikkapellen, kräftig unterstützt von der Stadtverwaltung das Zentrum zwischen Lindauer Straße und Schloss in einen einzigen Festplatz. Tausende von nah und fern strömen seither jährlich nach Tettnang zum Bähnlesfest.
Programm
- Flohmarkt in der Lindauer Straße, Bärenstraße, Olga- und Storchenstraße, Schloss-, Schützen- und Grabenstraße
- Kinderflohmarkt im Schlosspark
- Regionale und exotische Speisen und Getränke rund um den Bärenplatz, in Karl- und Montfortstraße
- Spiel, Spaß und Spannung
- Im Schlosspark
Eisenbahn-Nostalgie (drei Eisenbahnen auf Schienen)
Kinderkarussell und Ponyreiten - Country-, Rock- und Blasmusik auf zwei Bühnen und im Stadtgebiet
- offene Geschäfte in der Innenstadt von 11 bis 16 Uhr
Anmeldung zum Bähnlesfest-Flohmarkt 2025
Die Reservierung eines Flohmarktstandes auf dem Bähnlesfest ist nur online möglich. Im April 2025 aktiviert die Tourist Information den Link zur Platzreservierung.
- Die Platzreservierung ist nur online möglich.
- Die Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung und der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail.
- Nach Eingang der Standgebühr erhalten Marktbeschicker die Standgenehmigung.
Auswärtige Flohmarkt-Teilnehmer (mind. 3 m, max. 6 m) | 12 Euro/laufender Meter |
Tettnanger Bürger/innen (mind. 3 m, max. 6 m) | 10 Euro/laufender Meter |
Kinder/Jugendliche von 7 bis 16 Jahren (3 m) im Schlosspark | 5 Euro/Stand |
Steuerregelung für Leistungsempfänger
Die Preise sind Netto-Beträge. Ist der Leistungsempfänger Unternehmer und zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, verzichtet die Stadt Tettnang weitestgehend auf die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Leistungen. Insoweit sowie hinsichtlich anderer umsatzsteuerpflichtiger Leistungen wird die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe zusätzlich zum Netto-Betrag in Rechnung gestellt.