Der Digitale Bauantrag

Jetzt Ihre Baugenehmigung online beantragen!

Virtuelles Bauamt

Virtuelles Bauamt

Die Verwaltung wird zunehmender digitaler. Auch im Baubereich schreitet die Digitalisierung voran. Im November 2023 wurde das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Die Landesbauordnung gibt somit die Richtung des papierlosen Antrages vor.

Auch die Stadt Tettnang wird ab dem 01.12.2024 Bauanträge digital annehmen. Über die landeseinheitliche Plattform „ViBa-BW“ (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) können die Bauanträge eingereicht werden.

Tutorial für den Online-Bauantrag


FAQ zur Anmeldung

  • Ich bin eine Privatperson

    Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.

    Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

    Weiter Infos zur Bund ID finden Sie hier: https://id.bund.de/de

  • Ich vertrete ein Unternehmen

    Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.

    Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

    Weiter Infos zum ELSTER-Konto: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/nezo

FAQ & Tipps zur Antragsstellung

  • Welche Anträge kann ich über ViBa-BW stellen ?

    Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden

    • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
    • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
    • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
    • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
    • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
    • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
    • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
    • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
    • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
    • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
    • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
    • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
    • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

    Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

  • Wie viel Zeit sollte ich für die Antragstellung einplanen?

    Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der ersten digitalen Antragstellung

    Für die Antragstellung benötigen Sie Zugriff auf ein geeignetes Anmeldeverfahren. Sollten Sie noch kein entsprechendes Anmeldeverfahren nutzen, beantragen Sie sich zunächst einen solchen Zugriff. Dies erfolgt über einen Online-Dienst. Den Zugangs-Code für Ihr Elster-Zertifikat erhalten Sie auf postalischem Weg, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. 

    Für das BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für Privatpersonen) ist ggf. die Aktivierung der Online-Funktion auf dem Bürgerdienst notwendig. Der digitale Bauantrag selbst wird über einen Online-Dienst beantragt. Da es sich um einen neuen Online-Dienst handelt, fehlen die entsprechende Routine im Umgang damit. Nehmen Sie sich für die Vorbereitung der ersten Antragstellung sowie die Durchführung der Antragstellung daher ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein, falls Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.

  • Daten auf Aktualität überprüfen

    Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert?

    Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem Elster-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch. Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in ihrem Elster-Konto stets aktuell halten. In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.

  • Benutzen Sie einen aktuellen Browser

    Einige Funktionalitäten in ViBa-BW setzen eine aktuelle Browser-Version voraus.
    Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.

  • Bereiten Sie Ihre digitalen Dokumente für die Antragstellung vollständig vor

    Das System leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung. Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie. In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente lassen sich Nachforderungen vermeiden.

  • Benennen Sie Ihre Unterlagen nach unserem Merkblatt "Benennung digitaler Unterlagen.pdf"

    Der Dateiname sollte selbsterklärend sein, d.h. dass Erstellungsdatum sowie der Dateiinhalt und die Version müssen erkennbar sein, ohne dass eine Datei geöffnet werden muss. Die Verwendung von gängigen oder leicht verständlichen Abkürzungen ist möglich. Die Dateinamen sind auf 20 Zeichen zu begrenzen. Verwenden Sie keine Umlaute (ö, ä, ü).

    Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Benennung digitaler Unterlagen.pdf.

  • Vergeben Sie einen sprechenden Vorgangstitel

    Standardmäßig wird von ViBa-BW der Vorgangstitel mit z.B. "Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen" vorausgefüllt. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich für sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier treffende Titel wie "Errichtung Wohnhaus", "Abbruch Garage" oder "Nutzungsänderung von Bäckerei in Schneiderei" verwendet werden.

  • Bereiten Sie alle Dateien im PDF/A-Format vor

    Die digitalen Dokumente müssen alle im „Portable Document Format Archivable" (PDF/A) eingereicht werden.
    Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.

    Ergänzende Erläuterungen zum PDF/A-Format:
    Für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente, also die langfristige Aufbewahrung von digitalen Dokumenten, wird das sog. PDF/A-Format verwendet.
    Es basiert auf dem bekannten PDF-Format, wurde jedoch von der International Organization for Standardization (ISO) standardisiert, um sicher zu stellen, dass Dokumente auch nach vielen Jahren noch lesbar und unverändert sind.

    PDF/A-Dokumente weisen folgende Merkmale auf:

    • Keine Verschlüsselung
    • Keine Audio- und Video-Inhalte
    • Farben und Schriften müssen so definiert sein, damit Sie auch in Zukunft noch korrekt dargestellt werden können
    • Keine externen Verweise.
    • Alle Formate und Inhalte in einem Dokument müssen so eingebettet sein, dass auch in Zukunft für deren Darstellung keine externe Ressource benötigt wird.

    An der Datei-Endung ".pdf" ist jedoch nicht erkennbar, ob es sich um eine Datei im herkömmlichen PDF-Format handelt oder ob es sich um eine Datei im PDF/A-Format handelt.
    Um das zu erkennen, erscheint in den meisten Softwareprodukten, die PDF-Dateien lesen können, am oberen Rand ein farblich markierter Hinweis, auf die PDF/A-Konformität.

    Wie erstelle ich PDF/A-Dateien?

    Microsoft-Office-Produkte (bspw. Word und Excel) sowie LibreOffice bieten die Möglichkeit, Dokumente direkt im PDF/A-Format abzuspeichern. Über die folgende oder eine ähnliche Befehlsfolge kann mit den unterschiedlichen Software-Produkten und -ständen eine PDF/A-Datei erzeugt werden:

    "Datei"  "Exportieren"  "PDF/XPS-Dokument erstellen"  Dateityp "PDF (*pdf)"   PDF-Option "ISO 19005-1-kompatibel (PDF/A)" über das Optionsfeld auswählen  OK.

    Kostenlose PDF-Konverter bieten die Möglichkeit, eine herkömmliche PDF-Datei in eine PDF/A-Datei umzuwandeln. In der Regel wird in einem solchen PDF-Konverter die PDF-Datei geöffnet und über Befehlsfolgen wie bspw.  "Datei" "Speichern unter"  Speicherort festlegen  Dateityp "PDF/A Dokument (*pdf)" umgewandelt.

    CAD-Programme bieten ebenfalls in der Regel die Möglichkeit, aus einer Datei im DWG-Format eine Datei im PDF/A-Format zu erzeugen. Dies erfolgt meist ebenfalls über Befehle wie "Exportieren" oder "Speichern". In einigen Anwendungen ist auch der Befehl "Plotten" hierfür auszuwählen, gefolgt von Parametern, die für diesen Plot auszuwählen sind.

    Im Internet gibt es für die jeweiligen Softwareprodukte zahlreiche Hilfestellungen für die Umwandlung von Dateien unterschiedlicher Formate in eine PDF/A-Datei.