Vorbereitende Untersuchungen
Für das Gebiet der „Erweiterten Innenstadt“ in Tettnang wurden parallel zur Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungs-konzepts (ISEK) „Tettnang 2030“ vorbereitende Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB durchgeführt. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. einem Jahr (Juli 2017 – November 2018) liegen die Ergebnisse der Untersuchung in Form einer Broschüre vor.
Im Allgemeinen dient der VU-Prozess dazu, zu prüfen, inwiefern im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände vorliegen, ob Sanierungsbedarfe im öffentlichen Raum nachgewiesen werden können und ob im Bereich privater Immobilien Sanierungs-bedarfe bestehen. Im Rahmen der VU werden darüber hinaus auch mögliche Sanierungsziele erarbeitet und Aufgaben für die nächsten Jahre definiert.
Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen war es, Klarheit über die Notwendigkeit, den Umfang und die Art der anstehenden Projekte sowie zum Umgang mit dem Untersuchungsgebiet zu erhalten. Des Weiteren war es Ziel der VU, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Gebietes, verbunden mit der Wahl eines geeigneten Verfahrens auf Grundlage der sanierungsrechtlichen Beurteilung, zu erhalten.
Auf Grundlage einer sanierungsrechtlichen Bewertung der Situation wird am Ende des vorliegenden Berichts außerdem eine Handlungsempfehlung zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets im vereinfachten Verfahren gegeben. Außerdem wird der auf Grundlage der Analyseergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen vorgeschlagene Umgriff eines möglichen Sanierungsgebietes gezeigt.
Aufgrund der kurzfristigen Verlängerung des Sanierungsgebietes IV „Schlosspark – Karlstraße“ (Verlängerung bis 2022), kann jedoch nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen kein weiteres Sanierungsgebiet für den Innenstadtbereich ausgewiesen werden. Nach Aussage des RP Tübingens wird eine Parallelausweisung nicht gewünscht.
Erst nach Auslauf des Sanierungsgebietes IV können die abgeschlossenen vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich „Erweiterte Innenstadt“ für die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes herangezogen werden. Eine Förderung privater Sanierungsmaßnahmen ist bis dahin im Bereich „Erweiterte Innenstadt“ nicht möglich.