Verkehrswertgutachten
Die Feststellung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus den verschiedensten Anlässen notwendig sein, beispielsweise weil das Grundstück verkauft werden soll oder weil es für eine Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Preis, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (sogenannter "Wertermittlungsstichtag") im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch § 194 definiert und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich.
Voraussetzungen
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:
- Eigentümer und Eigentümerinnen oder
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.
Zuständigkeit
- Gutachterausschuss der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
Die Stadt Tettnang hat zum 01.07.2020 die Aufgabe des Gutachterausschusses auf den "Gemeinsamen Gutachterausschuss östlicher Bodenseekreis" bei der Stadt Friedrichshafen übertragen.
Ablauf
Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.
Ein/e Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Besichtigungstermin für die zu bewertende Immobilie bzw. das zu bewertende Grundstück vereinbaren. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann telefonisch.
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt bemessen.