Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss erhält von den Notaren und Gerichten jeden Vertrag und Zwangsversteigerungsbeschluss, die über Tettnanger Immobilien getätigt werden. Die Geschäftsstelle wertet die Urkunden aus und speichert die wertrelevanten Daten in der Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt so die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse dar.

Die Kaufpreissammlung steht nur den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle in dem zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Umfang zur Verfügung.

Voraussetzungen für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen.
Wird mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können. Bei mit der Wertermittlung befassten Behörden und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann das Vorliegen eines berechtigten Interesses unterstellt werden.

Die erteilten Auskünfte dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.


Anmerkung: Die Stadt Tettnang hat die Aufgabe des Gutachterausschusses mit Wirkung zum 01.07.2020 an den "Gemeinsamen Gutachterausschuss östlicher Bodenseekreis" bei der Stadt Friedrichshafen übertragen.



Kontakt

Geschäftsstelle Gutachterausschuss bei der Stadt Friedrichshafen

Charlottenstraße 12

88045 Friedrichshafen

+49 07541 203-4236

+49 07541 203-84236