Gestaltungsbeirat
„Die vielschichtige Arbeit der Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg verdeutlicht, dass Baukultur in erster Linie ein lokaler und durch die örtlichen Rahmenbedingungen geprägter Prozess ist. Insofern liegt es in der Verantwortung der Entscheidungsträger vor Ort, einen mit externen Experten besetzten Gestaltungsbeirat ziel- und ergebnisorientiert in die lokalen Abläufe einzubinden, um langfristig gute Lösungen für die Planungs- und Bauaufgaben vor Ort zu erzielen. Der Mehrwert, den die Arbeit mit den Gestaltungsbeiräten regelmäßig mit sich bringt, ist unverkennbar.“
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut,
Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Tettnang wurde 2018 ins Leben gerufen. Er unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium, den Bürgermeister, den Technischen Ausschuss, die Ortschaftsräte, den Gemeinderat und die Verwaltung mit fachlich kompetenten Empfehlungen zu stadtbedeutsamen Bauvorhaben.
Wozu ein Gestaltungsbeirat?
Ziel des Gestaltungsbeirates ist es eine hohe architektonische Qualität zu sichern, das Stadtbild Tettnangs zu verbessern, städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern und die allgemeine Baukultur bei Vorhaben öffentlicher und privater Bauherren zu erhöhen.
Welche Vorhaben werden behandelt?
Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben, d.h. die aufgrund ihrer Lage und Größe für das Stadtbild der Stadt Tettnang kennzeichnend sind. Darüber hinaus werden städtebauliche Entwürfe / Konzepte, Rahmenplanungen und Bebauungsplanentwürfe im Gestaltungsbeirat behandelt.
Die Stadtverwaltung benennt auf Grundlage der Geschäftsordnung die Bauvorhaben, die im Rahmen des Gestaltungsbeirats diskutiert werden sollen.
Externe Mitglieder des Gestaltungsbeirates
Ursula Hochrein
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin
Geschäftsführende Gesellschafterin lohrer.hochrhein GmbH
Bärbel Hoffmann
Dipl.-Ing. (FH) Freie Architektin BDA
D'Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB
Die externen Sachverständigen werden von 5 weiteren Mitgliedern aus dem Gemeinderat unterstützt.
Geschäftsstelle / Verfahrensablauf
Die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sitzungen des Gestaltungsbeirates obliegen dem Sachgebiet Stadtplanung als Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats.
In den einzelnen Sitzungen des Gestaltungsbeirates haben Bauherren, Architekten oder Investoren die Möglichkeit das eigene Bauvorhaben vorzustellen. Der Gestaltungsbeirat spricht eine Empfehlung aus und erstellt in der Beiratssitzung eine schriftliche Stellungnahme.